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EKZ versteigern Stromlieferverträge

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich schreiben die Lieferung von 500 Megawattstunden Solarstrom innerhalb der nächsten drei Jahre aus. Die Auktion läuft noch bis zum 14. November 2017.

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) haben eine Ausschreibung von 500 Megawattstunden Solarstrom gestartet. Über eine eigens dafür eingerichtete Auktionsplattform können private Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Strom an die EKZ zu einem für drei Jahre festgesetzten Preis verkaufen. Die EKZ weisen explizit darauf hin, dass auch Anlagenbetreiber, die einen Investitionszuschuss von Swissgrid für ihren Generator bekommen haben, an der Onlineauktion teilnehmen können. Der gleichzeitige Bezug einer Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ist hingegen nicht erlaubt – zumindest nicht für die Vertragslaufzeit. So können Anlagenbesitzer, die auf der Warteliste zur KEV stehen, hier die Wartezeit überbrücken. Die zur Lieferung an die EKZ vereinbarte Strommenge darf zudem nicht an Dritte verkauft werden. Der Anlagenbetreiber ist hingegen keineswegs verpflichtet, seinen gesamten Strom an die EKZ zu liefern. Auch Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen können hier ihren nicht im Gebäude genutzten Solarstrom zum Kauf anbieten.

Angebote bis zum 14. November abgeben

Mit der Strombörse decken sich die EKZ mit Solarstrom mit Herkunftsnachweis über den Strom aus eigenen Anlagen hinaus ein. Dieser Strom wird unter anderem im Rahmen des Produkts Naturstrom Solar direkt an die Kunden der EKZ vermarktet. Damit können die Verbraucher, die sich für diesen Tarif entschieden haben, sichergehen, dass sie auch wirklich Solarstrom aus der Region beziehen und nicht umgelabelten Graustrom.

Die Auktionen der EKZ finden schon seit 1997 regelmäßig statt. Im Rahmen dieser Auktion können die Anlagenbetreiber noch bis zum 14. November 2017 ihre Gebote abgeben. Dazu müssen sich die interessierten Anlagenbetreiber auf der Auktionsplattform registrieren. Danach werden die gesamten Anlagendaten erfasst. Dazu gehört neben der installierten Modultechnologie auch die Produktionsmenge und die Qualität der prognostizierten Erträge. Damit können die EKZ einschätzen, wie realistisch es ist, dass die Anlage tatsächlich die angegebene Energiemenge liefern kann.

Der niedrigste Preis entscheidet

Erst danach kann der Anlagenbetreiber an der eigentlichen Auktion teilnehmen. Er bietet dazu eine bestimmte Strommenge an, die er in den nächsten drei Jahren liefern kann, und zu welchem Preis er diesen Strom liefern kann. Den Zuschlag bekommen dann jeweils die günstigsten Angebote, bis das Kontingent erschöpft ist. Bei zwei gleichen Preisen entscheidet, wie viel Strom eine Anlage liefern kann und ob sie schon in Betrieb oder erst nur bewilligt ist. Außerdem berücksichtigen die EKZ dann auch den Zeitpunkt der Gebotsabgabe. Im Anschluss daran schließt die EKZ mit den jeweiligen Gewinnern der Auktion einen festen Liefervertrag.

Anlage muss mindestens drei Kilowatt leisten

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Anlage an das Verteilnetz der EKZ oder eines ihrer Partnerwerke angeschlossen ist. Außerdem muss die Anlage bereits in Betrieb sein oder es muss ein bewilligtes Anschlussersuchen des Netzbetreibers vorliegen. Zudem muss der Betreiber seine Anlage mindestens zwei Wochen vor der ersten vertraglich vereinbarten Stromlieferung in das Herkunftsnachweissystem der Schweiz eintragen und seine Anlage ach den Richtlinien von Naturmade Star zertifizieren lassen. Zudem kann nur Strom aus Anlagen mit einer Mindestleistung von drei Kilowatt angeboten werden. Eine Obergrenze für die Leistung der an der Auktion teilnehmenden Anlagen gibt es hingegen nicht. (Sven Ullrich)