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Mieterstromverordnung lässt auf sich warten

Bisher wird der Erlass einer künftigen Mieterstromverordnung im Bundeswirtschaftsministerium nur zögerlich vorangetrieben. Die Mieterstromprojekte werden aber wirtschaftlicher, weil die Netzkosten steigen.

Im Bundeswirtschaftsministerium lässt man sich Zeit mit dem Entwurf einer Verordnung, die den Mieterstrom dem gewerblichen Eigenverbrauch gleichstellt. Wie die Photovoltaik aus dem Hause Gabriel erfahren hat, ist bisher noch nicht viel passiert, um eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Jetzt wird die Zeit knapp, um die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen. Schließlich soll vor der Verabschiedung durch den Bundesminister noch eine Verbändeanhörung stehen, die ebenfalls ihre Zeit dauert.

Netzkosten machen Mieterstrom immer wirtschaftlicher

Mit der Ermächtigung des Bundeswirtschaftsministers, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, um den Mieterstrom von der Zahlung der vollständigen EEG-Umlage zu befreien und diese auf den regulären Tarif der Sonnensteuer zurückzufahren, wollten die Regierungschefs der Bundesländer die Energiewende endlich in die Städte bringen. So zumindest lautete der Ansatz in den Verhandlungen zum EEG 2017 zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs. Doch schon aus der Haltung des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel (SPD) war zu vermuten, dass er es sicherlich nicht eilig haben wird mit der Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung. Schließlich kann das Bundesministerium mit der Ermächtigung eine Verordnung erlassen, ohne das Parlament zu befragen, muss es aber nicht.

In der Branche geht derzeit ohnehin kaum jemand ernsthaft davon aus, dass eine solche Verordnung in den nächsten Wochen erlassen wird. Die Mieterstromprojekte rechnen sich aber immer mehr, seit die Netzbetreiber an der Preisschraube drehen. Denn damit steigt der Unterschied zwischen den Preisen für den Solarstrom vom Dach und dem Strom aus dem Netz, der die wirtschaftliche Basis für Mieterstrommodelle ist. (su)