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Repowering: “Ab Januar ergeben sich neue Chancen“

Seit gut einem Jahr ist Adler Solar im Auftrag seiner Kunden damit befasst, den Leistungsabfall älterer Solargeneratorenzu stoppen. Sönke Jäger ist Technical Director Engineering Solutions. Er erläutertdie wirtschaftlichen Vorteile des Austauschs von Modulen und Wechselrichtern.

Adler Solar befasst sich seit Ende 2015 mit Repowering, dem Tausch von älteren Modulen und Wechselrichtern gegen neue Produkte. Bisher hat der Dienstleister aus Bremen im Auftrag von Anlagenbetreibern Anlagen mit einer Gesamtleistung im zweistelligen Megawattbereich betreut.

Die kleinste Anlage auf einem Dach waren 60 Kilowatt, die größte war ein Solarpark auf dem Freiland mit 5,6 Megawatt Leistung. AlleProjekte lagen bisher in Deutschland. „Stark vereinfacht ist Repowering interessant, wenn der Betreiber der Anlage damit mehr Geld verdient, als wenn er nichts tut“, sagt Sönke Jäger, Technical Director Engineering Solutions bei Adler Solar. „Insgesamt sind insbesondere drei Faktoren ausschlaggebend: die Restlaufzeit im EEG, der Vergütungssatz und der zugrundeliegende Minderertrag aus den degradierten Modulen.“

Mehrleistung möglichst lange ausnutzen

Interessant ist Repowering für einen Anlagenbetreiber also, wenn er die Mehrleistung möglichst lange nutzen kann. Also sollte die Restlaufzeit der Anlage im EEG möglichst lang sein. Dieser Faktor steht jedoch im Widerspruch zu einer möglichst hohen Einspeisevergütung. „Die Einspeisevergütung bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme“, erläutert Jäger. „Je älter eine Solaranlage ist, desto höher ist die Einspeisevergütung, die seinerzeit gewährt wurde und die 20 Jahre gilt.“

Alte Anlagen haben aber nur eine geringe Restlaufzeit. Sind die Anlagen jüngeren Datums und haben noch eine interessante Restlaufzeit, ist natürlich die Einspeisevergütung geringer.

Interessante Anlagen zwischen 2007 und 2012

Für Sönke Jäger sind vor allem Photovoltaikanlagen aus den Jahren von etwa 2007 bis 2012 geeignet. Zudem ergebe sich diese Möglichkeit: „Anlagen, in denen Solarmodule mit geringem Nennwirkungsgrad verbaut wurden, sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten interessant“, wie der Experte erläutert. „Denn zum Repowering der ursprünglichen Nennleistung wird durch den mittlerweile deutlich höheren Modulwirkungsgrad wesentlich weniger Fläche benötigt.“ Somit könnte man eine Anlagenerweiterung als Neuanlage anmelden. Auch der Ersatz der Wechselrichter kann sich lohnen, denn neue Geräte erzielen bis zu vier Prozent mehr Ertrag.

EEG 2017 bietet zusätzliche Anreize

Zusätzlich verbessern sich die Chancen für Repowering, weil die neuen Module derzeit im Preis sinken. „Bedingt durch das neue EEG 2017 besteht ab Januar 2017 die Möglichkeit, auch Freiflächenanlagen um bis zu 750 kWp zu erweitern, ohne am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen“, sagt Jäger. „Wenn Sie einen Solarpark mit drei Megawatt auf einer Konversionsfläche betreiben, können Sie ihn durch Repoweringum 750 Kilowatt erweitern und dabei anders als sonst bei neu zu errichtenden Freiflächenanlagen eine feste Einspeisevergütung für die Anlagenerweiterung erhalten.“ (Heiko Schwarzburger)

Das vollständige Interview lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift photovoltaik, die am 15. Dezember 2016 erscheint. Abonnenten können den Artikel und zahlreiche Produktneuheiten nach dem Erscheinen auch online lesen – im Abobereich unserer Webseite.