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Über die Einspeisevergütung hinaus denken

Die Einspeisevergütung ist nicht die einzige Möglichkeit der Förderung einer Solaranlage. Bund, Länder und auch Banken bieten noch mehr Möglichkeiten, die Anschaffung eines Photovoltaikgenerators zu unterstützen.

Die Einspeisevergütung ist nicht die einzige Form der Förderung von Photovoltaikanlagen, die es in Deutschland gibt. Darauf weißt der Projektierer Wirsol mit Sitz im badischen Waghäusel hin. Zwar werde Solarstrom immer billiger und Solaranlagen sind inzwischen durchaus auch ohne Förderung wirtschaftlich. „Dennoch stellt sich für Bauherren von Neubauten im Gewerbe-, Wohn-, Büro- und Industriesektor immer wieder die Frage der Finanzierung“, beschreiben die badischen Projektentwickler die Situation. „Für uns ist es deshalb wichtig, immer aktuell über die Möglichkeiten zur Förderung der Photovoltaik zu informieren. Nur so gelingt es uns, die Projekte unserer Kunden von der Planung über die Finanzierung bis zur Inbetriebnahme und Betriebsführung optimal zu begleiten“, erklärt Peter Vest, Geschäftsführer von Wirsol.

Die EnEV nutzen

Konkret nennen die Baden die aktuellen Vorschriften der Energieeinsparungsverordnung (EnEV). Diese macht klare Vorgaben vor, wie hoch der Primärenergieverbrauch eines Neubaus sein darf. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten hierfür noch strengere Anforderungen, so dass Bauherren faktisch nicht mehr ohne den Einsatz von erneuerbaren Energien auskommen. Neben Wärmeerzeugern können dabei auch Photovoltaikanlagen den Primärenergieverbrauch senken. Sei es, weil der Solarstrom den Verdichter einer Wärmepumpe antreibt oder der Strom direkt im Gebäude verbraucht wird. „Natürlich verursacht das Investitionen, doch die Förderung einer Photovoltaikanlage ist einfacher als Kunden vielleicht im ersten Moment annehmen“, weiß Peter Vest. „Gleichzeitig kann die Finanzierung im Vergleich zur Miete einer Anlage auf die gesamte Laufzeit gerechnet deutlich günstiger sein“, betont er.

Zinsverbilligte Kredite zur Förderung

Es gibt aber noch weitere Fördermöglichkeiten außerhalb des EEG. Wirsol verweist darauf, dass Bund, Länder und auch Banken die Anschaffung einer Photovoltaikanlage fördern. Als Beispiel nennen die Badener zinsverbilligte Kredite, Zuschüsse oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Im Rahmen des Baus von energieeffizienten Gebäude, der mit der EnEV verfolgt wird, vergibt die KfW-Bank spezielle Kredite, deren effektiver Jahreszins auf bis zu 1,1 Prozent sinken kann. „Außerdem gibt es Banken, die eine Anschaffung von Solaranlagen über eine maximale Laufzeit von zehn Jahren bis zu 100 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten finanzieren – und das bei einer möglichen tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu zwei Jahren.“, wissen die Experten aus Waghäusel. „Auch eine Förderung von bis zu zwanzig Jahren bei höchsten drei tilgungsfreien Anlaufjahren ist möglich, wenn die technische und wirtschaftliche Lebensdauer der geförderten Anlage mehr als zehn Jahre beträgt.“ Diese Voraussetzung ist bei Solarstromanlagen gegeben. „Bei einer Photovoltaikanlage liegt die Lebensdauer in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren“, rechnet Peter Vest vor. „Da kann sich eine solche Finanzierung durchaus lohnen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Bankenförderung ist, dass die Anträge zumeist noch vor Beginn der Investition in die Photovoltaikanlage gestellt werden müssen.“ (Sven Ullrich)