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DGS fordert schnelle Umsetzung der Mieterstromverordnung

Der DGS und das Bündnis Bürgerenergie haben in einem Brief an die Bundeswirtschaftsministerin eine schnelle Umsetzung der Mieterstromverordnung angemahnt. Diese soll zudem so umgesetzt werden, wie es der Gesetzgeber im EEG vorgesehen hat.

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) haben einen offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries geschickt, in dem der Erlass einer Mieterstromverordnung angemahnt, wie sie im EEG 2017 vorgesehen ist. Der in Mehrfamilienhäusern direkt verbrauchte Solarstrom soll endlich mit dem gewerblichen Eigenverbrauch gleichgestellt werden. Deshalb soll die EEG-Umlage auf einen Anteil von 40 Prozent sinken.

Details der Verordnung genau prüfen

Der Brief wurde von weiteren Organisationen und Verbänden unterzeichnet. So unterstützen auch Eurosolar, der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) sowie mehrere Landes- und Kommunalverbände die Forderung nach einer Absenkung der EEG-Umlage für Mieterstrom. Die Forderung kommt nicht von Ungefähr. Denn wie der DGS mitteilt, mehren sich in der Branche schon warnende Stimmen, dass in die Verordnung gleich eine Handbremse mit eingebaut werden soll. Deshalb drängen die Verbände jetzt auch auf mehr Tempo bei der Erarbeitung dieser Verordnung. Schließlich müssen die Details der Umsetzung genau geprüft werden.

Druck aufrecht erhalten

Der DGS befürchtet, dass in der Verordnung nicht die Absenkung der EEG-Umlage vorgesehen sein soll, sondern statt dessen eine Förderung eingeführt werden soll. Auf diese Weise werde die Verordnung weniger die Interessen der Mieter und statt dessen die der Investoren berücksichtigen. Außerdem sei bereits von einen Ausbaudeckel die Rede, betont der DGS.

Der Verband fordert deshalb, dass weiterhin Druck auf das Bundeswirtschaftsministerium ausgeübt werden soll, die Verordnungsermächtigung schnell und vor allem so zu realisieren, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen war. Denn im § 95 EEG ist ganz klar die Rede von einer verminderten EEG-Umlage auf den Mieterstrom und nicht von einer finanziellen Förderung der Anlagen. (su)

Lesen Sie dazu auch unseren Block von Heiko Schwarzburger.