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EEG-Umlage für 2017 steht fest

Auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde wird die EEG-Umlage in 2017 steigen. Das sind 0,53 Eurocent mehr als im Jahr 2016. Knapp zwei Milliarden Euro beträgt derzeit das Guthaben auf dem EEG-Umlage-Konto der Übertragungsnetzbetreiber.

Die Bundesnetzagentur hat die Höhe der EEG-Umlage für 2017 bekannt gegeben. Sie wurde auf 6,88 Eurocent pro Kilowattstunde festgelegt. Die EEG-Umlage wird jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2016 lag die Umlage bei 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Der Anstieg der Umlage für 2017 um 8,3 Prozent lässt sich insbesondere durch den Zubau erneuerbarer Energien und den weiteren Rückgang der Großhandelsstrompreise erklären.

Für das Jahr 2017 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren-Anlagen in Höhe von 5.300 Megawatt. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus erneuerbaren Energien auf 187 Terrawattstunden, was in etwa einem Drittel der für 2017 erwarteten deutschen Stromnachfrage entspricht.

Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2017 einen Gesamtvergütungsanspruch in Höhe von 29,5 Milliarden Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.

Die EEG-Umlage steigt, weil die Börsenstrompreise immer weiter fallen. Dieser Mechanismus des EEG, der die EEG-Umlage als Differenz zwischen Börsenstrompreis und garantierten Einspeisevergütungen definiert, wird seit Jahren als reformbedürftig angesehen. Zuletzt hatte der BEE  dezidierte Vorschläge zur Reduzierung der Umlage gemacht. So könnte zum Beispiel die Befreiung der stromintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage aufgehoben und über den Bundeshaushalt finanziert werden. Dadurch könnte die EEG-Umlage um 1,4 Cent pro Kilowattstunde sinken.

Die fallendenen Börsenstrompreise sollten sich eigentlich in Form niedrigerer Strompreise auf den Rechnungen der Verbraucher wiederfinden. Doch nicht alle Stromanbieter geben diese Preissenkungen an ihre Kunden weiter. Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Stromverbraucherinnen und -verbrauchern, weiterhin aktiv von den Möglichkeiten des wettbewerblichen deutschen Strommarktes Gebrauch zu machen. Wettbewerbsdruck sorgt dafür, dass sie von sinkenden Großhandelspreisen profitieren. Zuletzt haben immer noch über 30 Prozent der Kunden die vergleichsweise hohen Preise der Grundversorgung bezahlt. Stromkunden können oft Geld sparen, wenn sie ihren Stromanbieter wechseln und dafür sorgen, dass die fallenden Börsenstrompreise schneller an sie weitergegeben werden.

Für den Fall unerwartet hoher Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte und der natürlichen Saisonalität des Kontostandverlaufs enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve als Absicherung gegen mögliche Liquiditätsrisiken und negative Kontostände. Knapp zwei Milliarden Euro betrug ende September 2016 das Guthaben auf dem EEG-Umlage-Konto der Übertragungsnetzbetreiber.

Wie bereits im EEG 2014 festgelegt, müssen Anlagenbetreiber mit einer Anlagenleistung über zehn Kilowatt ab 2017 nun auch anteilig mehr für den selbst genutzten Strom aufbringen. 40 Prozent der EEG-Umlage werden in diesem Fall auf jede selbst genutzte Kilowattstunde fällig. (Petra Franke)