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Speicherförderung beginnt

Im März beginnt die zweite Förderrunde für Solarstromspeicher durch die KfW-Bank. Mit der Förderung sind konkrete Voraussetzungen an das System geknüpft. Erste Hersteller wie Fronius und Kostal erklären bereits ihre Kompatibilität.

Seit 1. März 2016 nimmt die KfW-Bank Anträge für die neue Förderung von Stromspeichern entgegen, die in Solaranlage integriert sind. Darauf weißt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hin. „Wir rechnen mit einer weiter stark anziehenden Nachfrage“ erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Die Kosten für Heimspeicher sind inzwischen so stark gesunken, dass sie für jeden Eigenheimer erschwinglich werden. Sonnenstrom aus der Konserve liegt voll im Trend. Immer mehr Menschen möchten ihre Unabhängigkeit steigern und möglichst einen Großteil ihres selbst geernteten Solarstroms auch selbst nutzen.“

BSW rät: Nicht lange warten

Die eigentliche Förderung läuft aber, wie in den letzten Jahren auch, über den Umweg einer Kreditaufnahme bei der KfW-Bank. Dort kann der Hauseigentümer einen zinsgünstigen Kredit beantragen, um die Investitionskosten abzudecken. Wenn der Speicher fertig installiert ist, beantragt der Betreiber des Speichers einen Tilgungszuschuss. Das bedeutet, die Kreditsumme verringert sich um diesen Tilgungszuschuss. Damit sichergestellt ist, dass der Speicher auch in eine Solaranlage integriert wird, bezieht sich dieser Zuschuss auf die installierte Leistung des Generators, der den Speicher lädt. Der Anlagenbetreiber erhält dabei 500 Euro pro installiertes Kilowatt Solarstromleistung.

Dieser Investitionszuschuss ist aber auch maximal 25 Prozent der Gesamtkosten gedeckelt. Diesen Deckel wird die Bundesregierung über die kommenden zwei Jahre immer weiter absenken. Damit bezieht Berlin die voraussichtlichen Senkungen der Kosten für Speichersysteme in die Förderung mit ein, macht aber auch Druck auf die Industrie, an sinkenden Kosten zu arbeiten und diese an die Kunden weiterzugeben. Deshalb rät der BSW Solar auch, die Förderung so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen. Denn schon ab 1. Juli dieses Jahres bekommt der Anlagenbetreiber nur noch maximal 22 Prozent der Investitionskosten als Tilgungszuschuss erstattet. Zum Jahreswechsel sinkt dieser auf 19 Prozent der Investitionskosten und nimmt weiter ab, bis der Kunde ab 1. Juli 2018 nur noch zehn Prozent der Investitionskosten als Zuschuss bekommt. Das Förderprogramm läuft bis zum Ende des Jahres 2018.

Konkrete Voraussetzungen an die Systeme

Mit der Förderung sind aber bestimmte Voraussetzungen an den Speicher und die Solaranlage geknüpft. So darf der Generator nur mit maximal der Hälfte seiner Nennleistung ins Netz einspeisen. Bisher durfte er immerhin mit 60 Prozent seiner Nennleistung ins Netz einspeisen. Das gilt über die gesamte Lebensdauer der Anlage, also auch wenn der Speicher aus dem System entfernt wird. Zudem muss die Anlage fernsteuerbar sein. Dazu kommt noch die Auflage, dass der Hersteller des Speichers eine zehnjährige Zeitwertersatzgarantie geben muss. Darauf sollte der Kunde achten, wenn er einen Speicher fördern lassen will. Die Förderbedingungen der ersten Förderrunde schrieben nur eine siebenjährige Zeitwertersatzgarantie vor.

Den Zeitwert ersetzen

Die ersten Speicherproduzenten wie Fronius und Kostal haben bereits erklärt, dass sie diese neuen Voraussetzung erfüllen. Konkret bedeutet das, dass der Hersteller im Garantiefall den Differenzbetrag zwischen Nettoverkaufswert und dem Zeitwert der Batterie zum Zeitpunkt des Garantiefalls verrechnet. Dieser Garantiefall beginnt bei Fronius, wenn die tatsächliche Kapazität des Akkus unter 80 Prozent der Nennkapazität liegt. Dann bekommt der Anlagenbetreiber von Fronius einen neuen Akku – meist werden dabei die Batterieracks ausgetauscht. Der Kunde muss aber nicht den gesamten Neupreis für den Austauschakku bezahlen. Der defekte Akku wird mit seinem Zeitwert mit den Reparaturkosten verrechnet. Dieser Zeitwert beträgt bis zum Beginn des zweiten Betriebsjahres 100 Prozent. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Beginn des dritten Betriebsjahres sinkt der Zeitwert auf 80 Prozent. Um diese Summe verringern sich die Reparaturkosten, wenn ein Garantiefall eintritt.

Dieser Zeitwert sinkt jährlich weiter, bis er am Ende des zehnten Betriebsjahres des Speichers nur noch zehn Prozent beträgt. Der Zeitwert bezieht sich dabei immer auf den Nettoverkaufspreis des auszutauschenden Akkus. Aufgrund der fallenden Speicherpreise liegen die tatsächlichen Reparaturkosten dann in der Regel unter den Kosten, die der Hersteller dem Kunden theoretisch in Rechnung stellen könnte. (Sven Ullrich)