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“Mittelspannung für Gewerbespeicher nicht zwingend“

Eine derzeit oft geführte Diskussion sei, ob ein niederspannungsseitig angeschlossener Gewerbespeicher bei Kunden mit eigenem Trafo die Mittelspannungsrichtlinie erfüllen müsse, sagt Fenecon-Chef Franz-Josef Feilmeier. „Die meisten Verteilnetzbetreiber verlangen das nicht, wenige schon.“

Herr Feilmeier, was muss bei der Auslegung eines Gewerbespeichers beachtet werden?

Franz-Josef Feilmeier: Die Auslegung eines Speichers basiert auf der Anwendung und dem zur Verfügung gestellten Lastprofil, bei Industriekunden liegt immer eine registrierte Leistungsmessung vor. Wir stellen dem Interessenten einen Gewerbespeicher-Fragebogen zur Verfügung, der das Interesse an verschiedenen Anwendungen abfragt. So stehen meist eine gesicherte Stromversorgung und/oder die Reduzierung der Leistungspreise im Vordergrund.

Zunehmend werden aber auch Lösungen zur Steigerung der Stromqualität nachgefragt.

Richtig. Der Speicher stellt den Mittelpunkt eines betrieblichen Energiedatenmanagements dar. Solarer Eigenverbrauch ist ebenso wie der gesteigerte Eigenverbrauch aus BHKW häufig nicht der zentrale Treiber, aber sicherlich sinnvoll zu kombinieren. Wenn möglich, bieten wir auch die Flexibilitätsvermarktung an den Regelleistungs- und Energiemärkten an, um eine zusätzliche Wertschöpfung zu erzielen.

Ist ein Anschluss für die Mittelspannung nötig? Falls ja, wer übernimmt die zusätzlichen Kosten, wenn ein Transformator installiert werden muss?

Der Mittelspannungsanschluss ist nicht zwingend nötig, es kommt auf die Leistungsklasse und Anwendung an. Wenn die Verbraucher auch direkt niederspannungsseitig mit dem Speicher gekoppelt sind, entfällt ein Mittelspannungsanschluss. Bei Gewerbebetrieben gibt es meist kundeneigene Trafos, ansonsten ist für Netzausbaumaßnahmen ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Grundsätzlich kann ein Speicher auch dazu dienen, einen eigentlich notwendigen Leitungsausbau oder zusätzliche Trafos zu vermeiden. Eine Diskussion, die wir in diesem Zusammenhang derzeit häufig führen, ist, ob ein niederspannungsseitig angeschlossener Gewerbespeicher bei Kunden mit eigenem Trafo die Mittelspannungsrichtlinie erfüllen muss. Die meisten Verteilnetzbetreiber verlangen das nicht, wenige jedoch schon.

Wie schnell muss der Speicher Regelenergie liefern können und welche Normen sind zu beachten?

Die Übertragungsnetzbetreiber definieren hier die Vorgaben. Da Stromspeicher meines Erachtens aber nur im primären Regelenergiemarkt sinnvoll einsetzbar sind, ist die Reaktionszeit von 30 Sekunden entscheidend – was für Speicher gar keine Herausforderung darstellt. Die größten Hürden für Regelleistungsvermarktung aus dezentralen Speichern sind regelmäßig das IT-Konzept, das komplett losgelöst vom Kunden-DSL sein muss, sowie das Messkonzept.

Wie hoch ist der Eigenverbrauch eines Batteriemanagementsystems?

Das ist je nach System unterschiedlich. Während das Batteriemanagementsystem alleine bei großformatigen prismatischen Zellen nur sehr wenig Strom verbraucht, brauchen dreiphasige Systeme mit eigener Sternpunkt- und damit Netzbildung in der Regel mindestens 100 Watt. Bei größeren Gewerbespeichern können es auch bis zu 500 Watt sein. Dazu kommen noch Umwandlungsverluste.

Welche weiteren Herausforderungen für Gewerbespeicher gibt es?

Die Herausforderungen sind wirtschaftlich und regulatorisch. Industriekunden erwarten Amortisationsdauern von zwei bis drei Jahren oder eine langfristige rechtliche Sicherheit für das Geschäftsmodell. Technisch lässt sich bereits heute sehr vieles darstellen, auch kombinierte Anwendungen.

Das Gespräch führte Niels H. Petersen.

Zur Person:
Franz-Josef Feilmeier ist Geschäftsführer bei Fenecon aus Deggendorf. Das 2011 gegründete Großhandelsunternehmen ist spezialisiert auf Photovoltaik, Energieeffizienz und Energiespeicher. Dabei agiert Fenecon als Generaldistributor für den Konzern BYD aus China. Das schnell wachsende Unternehmen verfügt über eine Niederlassung im Senegal und wurde 2012 mit dem Niederbayerischen Gründerpreis ausgezeichnet.

Mehr zum Thema: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fördert auch in diesem Jahr weiterhin die Installation von Stromspeichern und Mieterstrommodellen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen und wer die Anträge entgegen nimmt.