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Monopolkommission gräbt Quotenmodell wieder aus

Die Monopolkommission gräbt in ihrem aktuellen Gutachten das Quotenmodell als Steuerinstrument der Energiewende aus. Die Kritiker befürchten, dass dadurch die Energiewende erheblich teurer statt billiger wird. Außerdem behindert das System die Bürgerbeteiligung an größeren Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen und verhindert damit einen Wettbewerb auf dem Strommarkt.

Die Monopolkommission hat in ihrem heute vorgestellten Gutachten „Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“, das schon oft bemühte Quotenmodell zur Förderung erneuerbarer Energien wieder ausgegraben. Im vorgeschlagenen Quotenmodell wird nicht der Einspeisepreis für erneuerbare Energien wie bisher durch die Einspeisevergütung festgelegt, sondern die einzuspeisende Menge an erneuerbaren Energien. Vergütet wird dieser Strom zum einen mit dem Preis, den er bei der Vermarktung an der Strombörse erzielt und zum anderen mit handelbaren Zertifikaten, die der Anlagenbetreiber an die Stromversorger verkauft. Die Energieversorger, Stromkunden und Unternehmen müssen wiederum eine bestimmte Menge an Zertifikaten kaufen. Diese orientiert sich an der verbrauchten Strommenge. Dadurch entsteht eine bestimmte Quote an erneuerbaren Energien, die garantiert gehandelt werden. „Auf diese Weise würde eine künstliche Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt“, betonen die Autoren des Gutachtens.

Schweden taugt nicht als Vorbild

Der Vorschlag der Monopolkommission stößt auf heftige Kritik aus der Politik und der Branche. So kritisiert Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne, dass die Monopolkommission Schweden als Vorbild für seinen Vorschlag genommen hat. „Wiedermal werden Äpfel mit Birnen vergleichen“, urteilt Fell. „Schweden mit einer Fläche, die ungefähr zu einem Drittel größer ist als die Fläche Deutschlands, hat bei nicht einmal zehn Millionen Einwohnern hervorragende Voraussetzungen für Wasserkraft und durch sehr große Waldbestände, die bei der energetischen Biomassenutzung eine zentrale Rolle Spielen, auch bei der Biomasse. Nur fristen in Schweden durch das Quotenmodell Wind- und Solaranlagen ein Schattendasein. Der hohe Ökostromanteil wird fast ausschließlich aus alter Wasserkraft und dem verstromen von Holz bereitgestellt. Dieser Vergleich ist daher irreführend.“ Allerdings muss man dem Gutachten der Monopolkommission zugute halten, dass sie keine generelle Eigenvermarktung von Strom fordert, sondern die kleinen Solarstromanlagen anders in das Quotenmodell integrieren will. „ Denn die anderen Voraussetzungen können nur daran liegen, dass Schweden nicht so viele Kleinversorger hat wie Deutschland“, erklärt Marc Bataille, Ökonom bei der Monopolkommission und federführender Autor des Gutachtens. „Wer sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach stellt, möchte die Vermarktung dieser Anlage möglichst nicht persönlich übernehmen. Dafür haben wir in unserem Quotenmodell vorgeschlagen, dass die Vermarktung der Kleinanlagenbetreiber der Netzbetreiber weiter übernehmen soll, ähnlich so wie es auch derzeit mit der Einspeisevergütung funktioniert.“ Das heißt, der Netzbetreiber nimmt den Strom vom Eigenheimdach weiterhin vollständig ab, vermarktet ihn an der Strombörse und ist auch für den Verkauf der Zertifikate zuständig. Die Erlöse bekommt der Anlagenbetreiber. „Das ist eine Abwandlung des schwedischen Systems, die wir gemacht haben, um dem Punkt Rechnung zu tragen, dass wir in Deutschland sehr viele Kleinanlagen haben und nicht ausschließlich Großanlagen“, betont Bataille.

Ausnahmen für Kleinanlagen

An dieser Stelle unterscheidet sich das Quotenmodell der Monopolkommission entscheidend von den vorherigen Versionen dieser Form der Steuerung der Energiewende, die unter anderem im August 2012 von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vorgeschlagen wurde. Damit reagiert die Monopolkommission aber auch auf die Tatsache, dass das Quotenmodell in Großbritannien den Zubau von erneuerbaren Energien mehr verhindert als gefördert hat. Im Vereinigten Königreich ist man deshalb schon lange von einem einfachen Quotenmodell abgekommen und hat eine Einspeisevergütung für kleine Anlagen eingeführt. Die ist zwar mengenmäßig begrenzt, ähnlich dem italienischen System des Conto Energia. Doch auch in Deutschland sorgt der atmende Deckel dafür, den Ausbau im Rahmen zu halten. Immerhin verzeichnet der deutsche Photovoltaikmarkt in diesem Jahr bisher eine Halbierung des Vorjahreswertes.

Es trifft vor allem große Anlagen

Das von der Monopolkommission vorgeschlagene Quotenmodell würde vor allem kommerzielle Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen mit einer Leistung über 50 Kilowatt treffen. Für große Anlagen führt Großbritannien hingegen ein Modell ein, das so ähnlich wie eine Marktprämie funktioniert. „Dabei soll die Höhe dieser Marktprämie zukünftig ausgeschrieben werden“, erklärt Bataille. „Es gibt dann nur eine bestimmte Menge an Anbietern, die diese Marktprämie in Anspruch nehmen dürfen und genau diese Menge wird ausgeschrieben. Derjenige, der die niedrigste Marktprämie bietet, bekommt den Zuschlag. Es gibt dann zwar einen Preis, der ausgeschrieben wird, genau wie es die Einspeisevergütung gibt. Dieser Preis wird aber nicht von Politikern festgesetzt, sondern er wird in einer Ausschreibung festgelegt.“

Schwindendes Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen

Doch genau dieses System will die Monopolkommission nicht übernehmen. Statt dessen würde durch das Quotenmodell der Zubau noch stärker von den Entscheidungen in der Regierung werden. Damit würde das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen weiter schwinden.  „Was das Quotenmodell vor allem macht: Es bringt Risiken für die Anlagenbetreiber“, erklärt Hans-Josef Fell. „Risiken bei der Finanzierung werden aber immer mit einem Risikoaufschlag für Kredite begleitet. Zudem können in einem Quotenmodell de facto nur Konzerne investieren, aber keine Genossenschaften und Privatleute.“ Mit einem solchen Modell werde der Ausbau auf niedrigstem Niveau gehalten und dazu teurer und nicht billiger, betont Fell. Denn mit dem Quotensystem werden die Energieversorger nur den Ausbau zulassen, der ihnen über die Quote vorgegeben wird. Eine Übererfüllung des von der Regierung vorgegebenen Zubaus würde sogar finanziell bestraft werden. Zudem bliebe der Zubau extrem abhängig von den Entscheidungen aus der Regierung, die nach Gutdünken über die Quote den Zubau regulieren kann. Damit wäre die Energiewende allein auf die Vorgaben aus der Politik angewiesen und weniger auf die Nachfrage aus der Bevölkerung. „Die Monopolkommission ignoriert, dass ein Quotensystem mehr Planwirtschaft und weniger Wettbewerb im Energiemarkt bedeuten würde“, ergänzt Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Erneuerbare Energien (BEE). „Mit ihrem fortgesetzten Plädoyer für dieses Modell läuft die Kommission Gefahr, zu einer Pro-Monopolkommission zu mutieren“, betont Falk mit Blick auf die Verhinderung von Investitionen und damit der Stromerzeugung durch private Investoren und die Verlagerung der Energiewende zurück auf das Oligopol der großen vier Energieerzeuger in Deutschland. Denn nur diese könnten sich dann noch das Risiko leisten. Immerhin hat die Monopolkommission in ihrem Gutachten selbst bestätigt, dass das EEG in Deutschland dafür gesorgt hat, dass dieses Ologopol in den vergangen Jahren weitgehend aufgebrochen wurde. „Heute besitzen Millionen Menschen in Deutschland entweder selbst Anlagen, die Strom erzeugen, oder sie haben sich an solchen Anlagen beteiligt“, erläutert Hermann Falk. „Dies ist aus Ländern, in denen es Quotensysteme gibt, nicht bekannt. Dort ist die Zahl der Player meist nach wie vor auf wenige große Konzerne begrenzt. Dagegen habe das EEG für einen lebendigen Wettbewerb zwischen Anlagenherstellern, Projektierern, Installateuren und Finanzierern beim Aufbau regenerativer Kraftwerke gesorgt. Leider blendet die Monopolkommission diesen entscheidenden Teil des Wettbewerbs aus“, resümiert Falk. (Sven Ullrich)