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Nächste EEG-Änderung ist in Sicht

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will den Eigenverbrauch auch aus bestehenden Solarstromanlagen mit der EEG-Umlage belegen. Voraussetzung ist dafür aber eine Modernisierung des Generators. In Brüssel hat er sich das zusammen mit anderen Regelungen schon mal genehmigen lassen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat schon die nächste Änderung des EEG im Blick, noch bevor die jüngst verabschiedete Novelle in Kraft tritt. Noch im Herbst dieses Jahres legt sie einen Entwurf für ein Änderungsgesetz des EEG vor, das den Eigenverbrauch aus Bestandsanlagen ebenfalls mit einem Teil der EEG-Umlage belegt. Konkret arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium ein Gesetz aus, in dem festgeschrieben werden soll, dass die Betreiber solcher bestehenden Eigenverbrauchsanlagen, wenn sie ihren Generator grundlegend modernisieren, 20 Prozent der dann geltenden EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Solarstrom bezahlen sollen. Das geht aus den Details hervor, die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit der Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union Margarethe Vestager besprochen hat.

Genaue Regelungen kommen im Herbst

Demnach hat sich Gabriel von der Kommissarin schon mal die dann neuen Regelung zusammen mit den verschiedenen schon beschlossenen Änderungen durch das EEG 2017, das neue Strommarktgesetz und das neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) absegnen lassen. Allerdings bleibt die Genehmigung noch unter dem Vorbehalt, dass die Kommission die Regelungen auch in einem formellen Verfahren erteilt.

Was genau eine eine wesentliche Modernisierung bedeutet, steht noch nicht ganz fest. Klar ist aber schon, wenn der Betreiber den Generator erneuert, ohne die Leistung zu erhöhe, fällt er unter die vorgesehene Regelung. Das impliziert aber, dass bei einer Leistungserhöhung das System als Neuanlage gilt und damit unter die Regelung fallen könnte, dass den Eigenverbrauch mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet. Wie die Regelungen konkret aussehen werden, wird in den kommenden Wochen noch veröffentlicht.

Gemiensame Ausschreibungen mit Windkraftanlagen

Zu den von der EU-Kommission schon abgesegneten Regelungen zählen noch weitere Neuheiten im EEG 2017. So wird es im Jahr 2018 technologieneutrale Ausschreibungen geben. Das bedeutet konkret, dass die Einspeisevergütung für 400 Megawatt Leistung an Windkraft- und Photovoltaikanlagen versteigert werden. Die Bundesregierung betont aber, dass dies kein Paradigmenwechsel hin zu solchen technolgieneutralen Ausschreibungen ist. Allerdings wird dieses Ausschreibungsvolumen von dem für die technologiegebundenen Auktionen abgezogen, was dann durchaus einen Einfluss auf den Zubau haben wird.

Kapazitätsreserve genehmigt

Auch die im Strommarktgesetz festgeschriebene Kapazitätsreserve hat Wettbewerbskommissarin Vestager schon abgenickt, so dass diese in das Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission einfließen kann. Dabei geht es darum, dass ab 2016 schrittweise ein Teil der deutschen Braunkohlekraftwerke vom Netz gehen sollen. Insgesamt 13 Prozent sind für dafür vorgesehen, die aber in eine Kapazitätsreserve überführt werden sollen. Zudem werden die energieintensiven Unternehmen nicht nur bei der Zahlung der EEG-Umlage bevorteilt, sondern auch von der Zahlung der KWK-Umlage befreit. Damit müssen auch diese Förderung die Stromkundenbezahlen, die entweder in die Energieeffizienz investieren oder wenig Strom verbrauchen. Außerdem wird ab 2017 die Vergütung von Strom aus kleineren KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt über Ausschreibungen ermittelt. (Sven Ullrich)