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Salzburg fördert große Photovoltaikanlagen

Die Landesregierung in Salzburg hat ein Förderprogramm gestartet, mit dem der Bau von großen, gemeinschaftlich finanzierten Solarstromanlagen unterstützt wird. In diesem Rahmen werden auch Anlagen auf öffentlichen Gebäuden gefördert. Die Unterstützung für Photovoltaikanlagen in den Klima- und Energiemodellregionen kommt noch dazu. Die Antragstellung startet bald.

Das Bundesland Salzburg hat eine Förderung für große, gemeinschaftlich finanzierte Photovoltaikanlagen aufgelegt. Die Generatoren müssen eine Leistung von mehr als 50 Kilowatt haben. Voraussetzung ist, dass die Betreiber oder Projektierer mindestens zehn Privatpersonen an diesen Anlagen beteiligen. Dabei muss jede einzelne Beteiligung mindestens 500 Watt betragen. Der Generator kann auch auf mehrere Dächer verteilt werden.

Salzburg fördert die Bürgerbeteiligung

Außerdem fördert die Landesregierung in Salzburg Solarstromanlagen auf öffentlichen Gebäuden, die durch Dritte finanziert, betrieben und gewartet werden. Diese Generatoren müssen eine Leistung von mindestens zehn Kilowatt haben, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Dazu gehören auch Anlagen auf Abfallsammel- und Abfallbehandlungsanlagen sowie Abwasserbehandlungsanlagen. Photovoltaikanlagen, die auf einer Einrichtung für die Nahwärmeversorgung installiert werden, bekommen eine Förderung, wenn sie mindestens eine Leistung von fünf Kilowatt haben. Voraussetzung dabei ist, dass die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Zusätzlich dazu bekommen auch Land- und Forstwirte eine Förderung, wenn eine Leistung von mehr als 30 Kilowatt erreichen. Photovoltaikanlagen auf Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen werden gefördert, wenn deren Leistung über fünf Kilowatt liegt.

Die Landesregierung legt Wert auf viel Eigenverbrauch

Salzburg will aber keine Renditeobjekte finanzieren, sondern Projekte für die Energiewende. Deshalb müssen alle Anlagen, für die eine Förderung beantragt wird, auf einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80 Prozent ausgelegt sein. Die Förderung selbst setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag von 5.000 Euro. Dieser wird unabhängig von der Leistung jedem Projekt zugestanden. Wird die Anlage professionell gewartet und gereinigt, erhöht sich dieser Sockelbetrag um 2.500 Euro pro Anlage. Damit will Salzburg sicherstellen, dass die Anlagen auch eine lange Lebensdauer erreichen und qualitativ gut projektiert und errichtet werden. Zusätzlich zum Sockelbetrag gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Nettoinvestitionssumme.

Potenzial besser nutzen

Mit der Förderung will Salzburg den Ausbau der Photovoltaik voranbringen, der bisher noch bei einer im gesamten Bundesland installierten Leistung von gut 50 Megawatt vor sich hindümpelt. „Mit der neuen Photovoltaikförderung motivieren wir noch mehr Menschen und Organisationen, den Großteil des benötigten Stroms aus sauberer Sonnenenergie zu erzeugen, dadurch die Unabhängigkeit der Bundeslandes und der Bevölkerung in der Energieerzeugung zu steigern und den Klimaschutz zu forcieren“, begründet Energielandesrat Josef Schwaiger. „Besonders auf bestehenden Bauwerken ist das Potenzial für Photovoltaik in Salzburg sehr groß. Mit der neuen Großflächenförderung kann dieses Potenzial deutlich besser genutzt werden.“

Förderung der Klima- und Energiemodellregionen startet

Dieser Investitionszuschuss ist kombinierbar mit der Förderung von Photovoltaikanlagen im Rahmen der Klima- und Energiemodellregionen, die am 16. Juni 2016 startet. Dabei werden Solarstromanlagen auf öffentlichen Gebäuden dieser Regionen mit einem Investitionszuschuss von 375 Euro pro Kilowatt installierter Anlagenleistung bedacht. Angesprochen sind dabei nicht nur die Gemeinden selbst, die ihre Gebäude mit Solargeneratoren bestücken können, sondern vor allem auch Bundesschulen und Kirchen, die sich zwar nicht im Eigentum der Gemeinden befinden, aber trotzdem als öffentliche Gebäude behandelt werden. In diesem Rahmen werden auch Ladesäulen für Elektrofahrzeuge gefördert. Diese ist wiederum mit dem Investitionszuschuss aus der Bundesförderung kombinierbar. Entsprechende Anträge müssen bis zum 13. Oktober 2016 bei der Kommunalkredit Consulting in Wien eingegangen sein. (Sven Ullrich)