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Viel Fläche, wenig Dach

Frankreich: Unsere Nachbarn haben nun schon mehrjährige Erfahrungen mit Ausschreibungen. Tatsächlich ist nach wie vor der Zubau in der Freifläche am stärksten. Viele Verordnungen zum Energiewendegesetz lassen indes noch auf sich warten.

Erneuerbare Energien haben es schwer in Frankreich. Niedrige Strompreise dank preiswerten Atomstroms, schleppender Netzanschluss und fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen lassen den Ausbau nach wie vor auf einem niedrigen Niveau verharren. Das vollmundig angekündigte Energiewendegesetz trat mit mehr als einem Jahr Verspätung letzten Herbst in Kraft. Doch es regelt nur die Rahmenbedingungen. Hunderte von Verordnungsermächtigungen sind im Gesetz enthalten und warten auf ihre Ausgestaltung.

Austausch zu Direktvermarktung

So sollte zum Beispiel zum 1. Januar 2016 die Direktvermarktung in einer entsprechenden Verordnung geregelt werden, doch diese gibt es immer noch nicht. Es seien noch Detailfragen mit der EU-Kommission zu klären, ist der offizielle Grund für die Verzögerung. Die Mechanismen der Direktvermarktung sollen ähnlich wie in Deutschland funktionieren. Immerhin gab es dazu einen intensiven Austausch zwischen Deutschland und Frankreich auf Ebene der Politik, aber auch bei den Unternehmen. Bis dato findet keine Direktvermarktung in Frankreich statt.

Die Netzintegration der Erneuerbaren ist derzeit kein Problem, ihr Anteil am Strommix ist immer noch gering. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich das ändert. Obwohl moderat zugebaut wird, sind die Wartezeiten für den Netzanschluss nach wie vor lang. 2015 wurden knapp 17.000 Solaranlagen neu ans Netz angeschlossen. Die Zahl der Anlagen, die Ende 2015 noch auf einen Netzanschluss warteten, war höher – sie betrug 22.000. Rein rechnerisch wartet man also mehr als ein Jahr auf den Netzanschluss. Die Leistung der in der Warteschleife befindlichen Anlagen beträgt knapp zwei Gigawatt.

Kein Rechtsrahmen für Eigenverbrauch

In puncto Eigenverbrauch sieht es ähnlich aus. Noch immer haben die Politiker keinen Rechtsrahmen dafür geschaffen. Zwar gibt es Pioniere, die solche Anlagen installieren. Im großen Maßstab spielt der Eigenverbrauch jedoch keine Rolle. Das mag auch an den niedrigen Strompreisen liegen; es lohnt sich schlichtweg nicht oder nur in ganz besonderen Fällen. Trotzdem wollte die Politik den Bau von Eigenverbrauchsanlagen anregen und bildete eine Arbeitsgruppe, die im Februar einen 200-seitigen Abschlussbericht vorlegte. Doch konkrete Verordnungen gibt es noch nicht.

Angedacht ist, je nach Verbrauchsprofil und Anlagentyp verschiedene Fördermechanismen für den Eigenverbrauch zu testen. Prämien auf selbst verbrauchten Strom über spezielle Ausschreibungen sind im Gespräch. Es kristallisiert sich heraus, dass dabei wohl in der Regel keine Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisetarif ermöglicht werden soll, es sei denn, es bestehen zwei verschiedene Anlagen, von denen eine nur einspeist und eine nur für den Eigenverbrauch produziert. Zusätzlich zu einigen bereits existierenden regionalen Ausschreibungen sind nun auch verschiedene Ausschreibungen zur Erprobung des Eigenverbrauchs auf nationaler Ebene angedacht.

So hat die französische Umwelt- und Energieministerin Ségolène Royal 2015 eine Ausschreibung für Photovoltaikanlagen mit angeschlossenem Speicher in den Übersee-Departements und auf Korsika gestartet. Die ausgeschriebene Kapazität von insgesamt 50 Megawatt, die sich gleichmäßig auf Dachanlagen und Freiflächenanlagen verteilt, wird innovativen Projekten mit einer Mindestnennleistung von 100 Kilowatt zugewiesen, die Speichertechnologien mit Eigenverbrauchslösungen kombinieren. Ziel ist es, den Strombezug zu Spitzenlastzeiten zu begrenzen. (Petra Franke)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Maiausgabe der photovoltaik, die am 12. Mai 2016 erscheint.