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“Wie kann man die Rückflüsse steigern?“

Das Ostbayerische Technologietransferinstitut (Otti) bietet am 23. Oktober 2014 in Berlin eine Tagung zum neuen EEG 2014 an. Im Mittelpunkt stehen neuartige Geschäftsmodelle, die das Gesetz bis 2017 ermöglicht. Moderiert wird die Veranstaltung durch Rainer K. Schmidt, Geschäftsführender Gesellschafter der Ecopark GmbH in Leipzig. Als Mitgründer von Bergen Energi sammelte er umfangreiche Erfahrungen in der Energiewirtschaft. Später war er Gründungsgeschäftsführer von Q-Cells Clean Energy Sourcing, ehemalige Q-Cells-Tochter und mittlerweile eines der größten Grünstromversorger für Industriekunden in Europa. Seit drei Jahren berät er Unternehmen bei der Einführung von Versorgungsmodellen mit Ökostrom. Im Interview erklärt er, was die Teilnehmer der Tagung erwartet.

Das neue EEG hat den Markt verunsichert, nicht nur die Endkunden. Auch Fachleute sehen im Dschungel der Paragrafen kaum noch durch. Welchen Wegweiser brauchen sie durch das Dickicht der neuen Bestimmungen?

Das neue Gesetz nutzt zunehmend Begriffe aus der Energiewirtschaft, deren Zusammenhänge man unbedingt kennen und verstehen muss, um weiterhin in der Solarbranche erfolgreich zu sein. Darüber hinaus bietet das EEG 2014 eine Grauzone, die man auf mögliche Geschäftsmodelle ausloten sollte. Bis 2017 sind die denkbaren und praktisch umsetzbaren Modelle terminiert, dann steht die nächste Novelle ins Haus.

An welche Zielgruppen richtet sich die Veranstaltung?

An Projektierer, Stromhändler, Anlagenbetreiber, private und institutionelle Investoren, aber auch an die Installateure. Die Installation von Anlagen wird weiterhin ein wichtiges Standbein ihres Geschäftsmodells sein. Doch auch die Versorgungsmodelle beispielsweise für private Endkunden werden durch das EEG beeinflusst. Braucht der Solarkunde für eine 3,8-Kilowatt-Anlage einen Bilanzkreis oder nicht? Wie muss ich mich als Installateur aufstellen, um die Möglichkeiten des Gesetzes und der technischen Rahmenbedingungen bei meinen Kunden auszuschöpfen?

Haben Sie dafür ein Beispiel?

Zum Beispiel honorieren Netzbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage zur Kompensation von Blindstrom oder Oberschwingungen in ihrem Netzgebiet dient. Für jede Kilowattstunde solcher Systemdienstleistungen kann der Installateur einen Erlös erzielen, der zwar klein ist, sich in der Masse jedoch summiert. Dazu muss er mit seinem Netzbetreiber sprechen, den Kontakt suchen. Ein weiteres Bespiel ist die Prognosefähigkeit sowohl für den Verbrauch als auch die Erzeugung. Je genauer diese beiden Informationen miteinander korrespondieren desto höher werden die Vorteile für den Kunden bzw das Geschäftsmodell.

Wandelt sich der Markt für Solarinstallationen?

Denkbar ist beispielsweise, die Anlagen durch eine Bank vorfinanzieren zu lassen und dem Kunden lediglich den Strom zu verkaufen. Dazu wird auf unserer Veranstaltung ein Experte der GLS-Bank referieren. Zunächst wird das ein Nischengeschäft sein. Speziell für Gewerbebetriebe sind Mietermodelle überlegenswert, wie sie die GSG in Berlin derzeit entwickelt. Dort werden mehr als sechs Megawatt auf rund 140 Einzeldächer von Gewerbehöfen installiert. Der Sonnenstrom wird dann an die gewerblichen Mieter verkauft. Auch dieses Beispiel werden wir uns intensiv anschauen.

Das vollständige Interview lesen Sie im Oktoberheft der Fachzeitschrift photovoltaik, das am 2. Oktober 2014 erscheint.