Was bedeutet der Beschluss des Bundesrates vom 4.6.2010 für die Solarförderung in Deutschland?

07. Juni 2010 | Karl-Heinz Remmers

Am 4. Juni 2010 hat der Bundesrat durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses das Gesetzgebungsverfahren für die Änderungen des EEG im Bereich der Photovoltaik zunächst gestoppt. Dies sollte Marktteilnehmer keinesfalls dazu verleiten nun auf eine Verschiebung des Stichtags oder tatsächlich niedrigere Kürzungen zu setzen, da der Beschluss keinerlei bindende Wirkung hat.

Wichtig ist hervorzuheben, dass dieser Stopp nur zur Erzielung einer Verringerung der geplanten Kürzungen der Einspeisevergütungen von 11-16 Prozent zum 1.7.2010 auf 10 Prozent gemacht wurde. Es geht also explizit nicht darum zum Beispiel Ackerflächen wieder in die Vergütung aufzunehmen oder andere Fristen für die Änderungen zu erzielen.

In diesem EEG-Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag das Recht, ohne Anrufung der Länderkammer, des Bundesrats, das Gesetz zu beschließen. Mit der Einberufung des Vermittlungsausschusses müssen Bundestag und Bundesrat nochmals über die Ausgestaltung der Kürzungshöhe verhandeln, der Bundestag kann aber wegen der nicht vorhandenen Zustimmungspflicht des Bundesrates auch schlicht die Beibehaltung der bereits von ihm beschlossenen Kürzungen nochmals beschließen und damit durchsetzen.

Somit kann das Gesetz also durchaus noch immer genauso wie bisher geplant in Kraft treten und auch die Wirksamkeit zum 1.7.2010 kann rückwirkend gegeben sein. In diesem Falle wären auch Klagen gegen das Gesetz aussichtslos, da es hinreichend bekannt war. Gerade wegen der mehrfachen Verzögerung und des großem Erfolgsdrucks für die derzeitige Regierung muss mit einem solchen Festhalten gerechnet werden. Spekulationen auf ein späteres Inkrafttreten sind daher ein reines Glückspiel, wer die derzeit gültigen Vergütungssätze außerhalb der Ausnahmen behalten will sollte die Photovoltaik-Anlage zum Ende des 30.6.2010 unbedingt in Betrieb setzen.

Weitere Verfahrenstermine werden voraussichtlich in der kommenden Woche festgelegt. Es kann jedoch mit einer zügigen Aufnahme des Vermittlungsverfahrens gerechnet werden.

Bei einer zügigen Entscheidung des Vermittlungsausschusses könnte der 9. Juli als nächster Termin des Bundesrates erreicht werden, das heißt, das bis dahin das Gesetz (mit oder ohne Änderungen) im Bundesrat verabschiedet werden könnte.

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