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Auch Mieter müssen von der Energiewende profitieren

Der Ökostromausbau wird derzeit vorangetrieben, ohne dass Mieter daran partizipieren. Anders als Hauseigentümer haben sie auf Grund vieler rechtlicher Hürden keine Möglichkeit, sich mit Solarstrom vom Dach zu versorgen. Das muss die Politik nun ändern, fordern Verbraucherschützer.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert die Bundesregierung auf, diese Ungleichbehandlung zu beenden. „Verbraucherinnen und Verbraucher bilden das Rückgrat der Energiewende“, sagt VZBV-Vorstand Klaus Müller. Ohne ihre Unterstützung seien die bisherigen Erfolge beim Ausbau erneuerbarer Energien kaum möglich gewesen. „Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung einem Großteil der Bevölkerung die aktive Beteiligungsmöglichkeit samt ihrer finanziellen Vorteile unnötig erschwert: den Mieterinnen und Mietern.“

Studie: 3,8 Millionen Wohnungen für Mieterstrom

Genau wie Hauseigentümer müssen auch Bewohner von Mietwohnungen demnach die Möglichkeit haben, kostengünstigen Solarstrom selbst zu erzeugen und im eigenen Haushalt zu nutzen. Die Bundesregierung müsse daher ihr Versprechen umsetzen und die bestehende Ungleichbehandlung von Hauseigentümern und Mietern beenden. Verbraucherschützer Müller: „Nur so lässt sich die hohe Zustimmung zur Energiewende dauerhaft erhalten und dieses Jahrhundertprojekt zum Erfolg führen.“

Eine druckfrische Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer fördern muss. Nur so könne das ernorme Potenzial erschlossen werden. Laut Studie könnten 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden. (nhp)

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