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Solartipp: Unbedingt vor der Sonne schützen!

Bei Arbeiten auf dem Dach sind besondere Vorkehrungen zu treffen, wenn die Sonne intensiv scheint. Nicht nur der Oberkörper, sondern auch der Kopf und die Augen müssen entsprechend geschützt werden. Für die Beurteilung der Gefahr ist der Arbeitgeber zuständig.

Seit Wochen scheint die Sonne in vielen Teilen der Bundesrepublik vom wolkenlosen Himmel – ein Segen für die Solarenergie. Doch gerade das birgt gesundheitliche Risiken für den Solarteur, vor allem wenn er auf dem Dach arbeitet. Denn dann ist er intensiv der Sonne ausgesetzt. Er muss sich unbedingt vor der gefährlichen UV-Strahlung schützen. Das ist nicht nur Pflicht, für die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefahrenbeurteilung gerade steht, sondern auch denkbar einfach.

Sonnencreme richtig anwenden

So sollte ein Handwerker niemals mit freiem Oberkörper und ohne effektiven Sonnenschutz auf das Dach steigen, wenn die Sonne scheint. Das absolute Minimum ist, die Haut mit Sonnencreme zu schützen. Doch zwischen den Produkten sind große Unterschiede. So raten Arbeitsmediziner zu einer aktiven Sonnencreme. In dieser sind Partikel aus Titandioxid, die die Sonnenstrahlung reflektieren, sodass sie gar nicht erst bis zur Haut durchdringt.

Dabei muss der Mitarbeiter aber auf den Lichtschutzfaktor achten, der in der Regel überschätzt wird. Ein Lichtschutzfaktor 30 bedeutet, dass er die Haut der Sonne die 30fache Zeit aussetzen kann, wie sie es ohne Sonnencreme könnte. Diese Dauer ist in Zeiten mit intensiver Sonneneinstrahlung schon nach wenigen Minuten erreicht. Außerdem muss sich der Mitarbeiter schon sehr intensiv eincremen, damit überhaupt ein Schutzeffekt eintritt. Zudem sollte die Creme auf jeden Fall wasserfest sein. Denn sonst spült sie der Schweiß einfach von der Haut.

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Die richtige Kleidung schützt

Die Sonnencreme kann eine, der Witterung entsprechende Kleidung nicht ersetzen. Mit einem leichten, aber nicht lichtdurchlässigen Baumwollhemd ist schon viel erreicht. Besser ist natürlich Kleidung mit einem speziellen UV-Schutz. Dabei sollte die Kleidung aber auf jeden Fall die Nässe vom Körper abführen. Wichtiger ist aber noch, dass alle Körperpartien geschützt sind, also auch Nacken, Gesicht und Augen. Der Fachmann empfiehlt dazu eine Kopfbedeckung mit einer möglichst breiten Krempe, die das gesamte Gesicht vor der Sonne schützt. Solche Hüte bewähren sich bei Zimmerleuten, die oft auf dem Dach arbeiten müssen, schon seit Jahrhunderten.

Sonnenbrille gehört zur Schutzausrüstung

Zur Schutzausrüstung gehört auch eine Sonnenbrille mit UV-Schutz. Sonst riskiert der Mitarbeiter innerhalb kürzester Zeit eine Binde- oder Hornhautentzündung, weil durch eine photochemische Reaktion jeweils die äußersten Zellen in den Augen zerstört werden. Bemerkbar machen sich diese Schäden nach sechs bis acht Stunden durch starke Augenschmerzen. Sind die Augen der UV-Strahlung noch länger ausgesetzt, riskiert er sogar einen grauen Star. Immerhin gilt die Sonnenbrille nach EU-Richtlinie 89/686/EWG als persönliche Schutzausrüstung. Entsprechend existieren auch Normen für den UV-Schutz. Arbeitsmediziner raten dazu, dass die Brillengläser mindestens den Filterfaktor 2 oder 3 haben sollten. Außerdem muss die Brille möglichst eng am Auge sitzen, jedoch ohne, dass die Wimpern das Brillenglas berühren. Sonst kommt die UV-Strahlung als Streulicht trotzdem zum Auge durch.

Gefahr richtig einschätzen

Für den Sonnenschutz der Mitarbeiter ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss sie darauf Hinweisen, dass sie ohne Sonnenschutz nicht aufs Dach steigen sollen. Um die Gefahren richtig einschätzen zu können, kann sich der Inhaber eines Fachbetriebs über das UV-Messnetz informieren, ob die Sonneneinstrahlung einen kritischen Wert erreicht, bevor er seine Mitarbeiter zur Inspektion oder Instandhaltung einer Solaranlage aufs Dach schickt. Sollte der Wert kritisch sein, ist die erste Maßnahme, die Arbeiten möglichst zu verschieben. Zwischen 11 und 15 Uhr sollte ohnehin niemand auf dem Dach arbeiten, wenn die Sonne scheint. Wenn der Termin drängt, sollten zumindest Arbeiten, die nicht zwangsläufig auf dem Dach ausgeführt werden müssen, am Boden und im Schatten erledigt werden. (su)

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