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50,2 Hertz in der Schweiz: Anlagenbetreiber müssen nachrüsten

Damit sich nicht alle Solaranlagen vom Netz trennen, wenn dessen Frequenz über 50,2 Hertz steigt, müssen die Betreiber entsprechend nachrüsten. Die Elektrizitätskommission verweist dabei auf die Verpflichtung der Anlagenbetreiber, mit den Netzbetreibern zusammenzuarbeiten.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) hat ein Merkblatt zu den Pflichten der Betreiber von Photovoltaikanlagen hinsichtlich des Netzanschlusses veröffentlicht. Die Behörde sieht sich dazu veranlasst, weil nach Angaben der Elcom viele Anlagenbetreiber ihrer Pflicht nicht nachkommen, mit den Netzbetreibern zusammenzuarbeiten, um das sogenannte 50,2-Hertz-Problem zu lösen.

Sicherer Netzbetrieb geht vor wirtschaftlichem Interesse

Die Anlagenbetreiber sind aber gesetzlich verpflichtet, die von Netzbetreiber vorgegebenen Mindestanforderungen für den Anschluss des Solargenerators zu erfüllen, betont die Elcom in ihrem Schreiben. Das gilt auch für vorbereitende Maßnahmen, um einen sicheren Netzbetrieb zu garantieren. Die Elcom verweist dabei auf Artikel 5 Absatz 1 der Stromversorgungsverordnung (StromVV). So müssen Betreiber von bestehenden Solaranlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt und mehr ihre Wechselrichter nach den Vorgaben der Netzbetreiber nachrüsten, damit sich in Zukunft nicht mehr alle Anlagen gleichzeitig vom Netz trennen, wenn die Frequenz auf über 50,2 Hertz steigt. So zumindest hat es die Elcom festgelegt und sich vorbehalten, dass auch kleinere Anlagen nachgerüstet werden müssen.

Kosten tragen Anlagen- und Netzbetreiber

Die Betreiber der Solaranlagen können sich nicht auf einen eventuellen Bestandsschutz berufen und müssen ihre Wechselrichter nachrüsten, wenn das für den sicheren Netzbetrieb notwendig ist. Verweigern sie die Nachrüstung, drohen bis zu 100.000 Schweizer Franken Strafe. Die Kosten für die Nachrüstung tragen grundsätzlich die Anlagenbetreiber, wenn ihr Generator bis zum 31. Dezember 2014 in Betrieb gegangen ist. Für Anlagen, die danach ans Netz angeschlossen werden, gehen die Kosten zu Lasten der Netzbetreiber. Es sei denn, dieser hat schon beim Anschluss der Anlage entsprechende Vorgaben gemacht. (su)