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Keine vorläufigen Zölle gegen chinesische Hersteller

Die EU-Kommission verzichtet auf eine harte Linie: Im Antisubventionsverfahren gegen chinesische Hersteller werden vorläufig keine Strafzölle erhoben.

Im Antisubventionsverfahren gegen chinesische Modul- und Solarzellenhersteller erhebt die EU keine vorläufigen Zölle auf Solarpaneele. Zuvor standen Strafzölle von durchschnittlich 47,6 Prozent im Raum, die ab dem 6. August greifen sollten. Die Ermittlungen liefen aber weiter, teilte die Brüsseler Behörde mit. Im Dezember will die EU das endgültige Ergebnis des Verfahrens mitteilen.

Die europäische Herstellerinitiative EU ProSun begrüßt die Fortführung. "Wir wissen aus eigenen Berechnungen, dass der Subventionsanteil an den chinesischen Preisen im deutlich zweistelligen Prozentbereich liegt", kommentierte Milan Nitzschke, Präsident von EU ProSun. Marktwirtschaftlich agierende Unternehmen hätten dagegen keine Chance. Die Allianz für bezahlbare Solarenergie (Afase) begrüßte dagegen die Entscheidung der EU, vorläufig auf Strafzölle zu verzichten.

Mindestpreis: 56 Eurocent pro Watt

Hintergrund: Die Kommission hatte im November 2012 wegen einer Beschwerde europäischer Photovoltaikhersteller unter der Federführung vom Bonner Unternehmen Solar World eine Antisubventionsuntersuchung eingeleitet. Die Untersuchung läuft parallel zum Antidumpingverfahren. Sie soll feststellen, ob seitens China staatliche Subventionen in Form billiger Kredite für heimische Firmen gewährt wurden.

Unabhängig von staatlichen Hilfen aus China wurde Ende Juli eine Einigung erzielt. Chinesische Firmen müssen bei Importen nach Europa den Mindestpreis von 56 Eurocent pro Watt einhalten und dürfen nur die Leistung von sieben Gigawatt pro Jahr einführen. Der Verband ProSun will allerdings die Einigung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anfechten. (Niels H. Petersen)