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Schweiz: Genehmigungsregelungen für Photovoltaik verändert

In der Schweiz dürfen zum Jahresende kleine Solarstromanlagen ohne Genehmigung errichtet werden. Der Bundesrat hebt die Untergrenze für die genehmigungsfreie Installation an.

In der Schweiz brauchen Hauseigentümer, die sich eine kleine Solarstromanlage auf das Dach bauen lassen, demnächst keine vorherige Genehmigung durch das Eidgenössische Stakrstrominspektorats (ESTI) mehr. Der Schweizer Bundesrat hat die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) entsprechend verändert. Ab 1. Dezember dieses Jahres besteht eine Plangenehmigungspflicht nur noch für Anlagen mit einer Anschlussleistung auf der Wechselstromseite von mehr als 30 Kilovoltampere.

Untergrenze angehoben

Damit hat der Bundesrat die bisherige Untergrenze für die genehmigungsfreie Anschlussleistung erheblich angehoben. Bisher mussten alle einphasigen Anlagen mit einer Anschlussleistung von über drei Kilovoltampere und alle mehrphasigen Anlagen mit einer Anschlussleistung von mehr als zehn Kilovoltampere vom ESTI genehmigt werden. Als Ausgleich für die damit wegfallende vorgelagerte technische Kontrolle der genehmigungsfreien Anlagen wird eine technische Abnahmekontrolle und eine periodische Überprüfung durch einen unabhängigen Kontrolleur eingeführt. Die Kontrollperioden sind im Absatz 32 Absatz Vier und im Anhang 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung geregelt. Sie entsprechen in der Regel den Perioden, in denen die elektrischen Anlagen der betroffenen Gebäude ohnehin überprüft werden müssen.

Ausbau schneller vorantreiben

Als Grund für die Veränderung der Regelungen nennt das Bundesamt für Energie in Bern, dass der Bundesrat den Zubau von kleinen Photovoltaikanlagen ohne großen administrativen Aufwand beschleunigen will, ohne dass dabei die Sicherheit zu kurz kommt. Neben der bereits geltenden Befreiung von der Baubewilligungspflicht (Artikel 18a Raumplanungsgesetz) bedeutet dies eine zusätzliche Erleichterung für die Installation von Solaranlagen an und auf Gebäuden.

Regelungen überwiegend unterstützt

Die Änderung der Regelungen behandelt der Bundesrat bereits seit Anfang dieses Jahres. In der Zeit vom 12. Februar bis zum 11. April 2013 konnten alle Schweizer ihre Stellungnahmen zur Veränderung des Plangenehmigungsverfahrens abgeben. Insgesamt 56 Personen, Unternehmen und Verbände nutzten diese Möglichkeit. Dabei wurde die Befreiung der Energieerzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung von weniger als 30 Kilovoltampere von der elektrotechnischen Plangenehmigung überwiegend unterstützt. (Sven Ullrich)