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AKTUELLE MELDUNGEN

Mindestlohn im Elektrohandwerk beschlossen

Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns im Elektrohandwerk ist so gut wie beschlossen. Nur Sachsen wehrt sich dagegen. Die Branche erwartet, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Antrag aus Dresden ablehnt.

Wie der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mitteilt, sind die bundesweiten Mindestlöhne im Elektrohandwerk so gut wie beschlossene Sache. Denn der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Antrag auf eine Anschluss-Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des aktuellen Tarifvertrages zugestimmt. Damit werden in den Jahren 2014 und 2015 die vereinbarten Mindestlöhne von 9,10 Euro in den neuen und von zehn Euro in den alten Bundesländern gelten. Die Regelungen werden ab dem 1. Januar 2014 gelten.

Tarifvertrag für alle verbindlich

Mit der AVE wird ein Tarifvertrag auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern innerhalb einer Branche gültig. Damit haben die Beschäftigten im Elektrohandwerk, die nicht in Gewerkschaften organisiert oder deren Arbeitgeber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband ist, ebenfalls Anspruch auf die Leistungen, die im Tarifvertrag geregelt sind. Einen Tarifvertrag kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nur im Einvernehmen mit einem entsprechenden Tarifausschuss für allgemeinverbindlich erklären. Dieser besteht aus je drei Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeber und der Spitzenorganisation der Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass eine dieser Tarifparteien die AVE beantragt. Außerdem müssen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und die AVE muss im öffentlichen Interesse geboten erscheinen.

Mindestlohn sichert Beschäftigung

Eine AVE eines Tarifvertrages ist in den vergangenen Jahren immer seltener geworden. Immer wieder hatte vor allem die Arbeitgeberseite von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht. Außerdem können auch die Bundesländer Widerspruch gegen eine AVE eines Tarifvertrages einlegen. Im Falle der AVE des Tarifvertrages im Elektrohandwerk hat das der Freistaat Sachsen schon im Kuli dieses Jahres getan. Die Landesregierung in Dresden wehrt sich vehement gegen die Bestätigung eines Mindestlohns im Elektrohandwerk. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Widerspruch abzuschmettern. Der ZVEH geht davon aus, dass dies noch im Dezember dieses Jahres oder spätestens zu Beginn des kommenden Jahres geschieht, wenn sich die neue Bundesregierung eingearbeitet hat. „Die vier Einsprüche Sachsens in früheren AVE-Verfahren hatten auch keinen Erfolg, da das Votum des Tarifausschusses als wegweisend gilt“, erklärt Gerd Böhme, Vorsitzender des Fachbereichs Tarif beim ZVEH. Er begrüßt, dass die so wichtigen  Mindestlöhne im Elektrohandwerk eingeführt werden. Denn er werde Beschäftigung sichern, Arbeitnehmer schützen und für fairen Wettbewerb sorgen, betont der ZVEH. Gemeinsam mit der IG Metall hat sich der Verband im Vorfeld intensiv für dieses Ziel eingesetzt. (Sven Ullrich)