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Regierung winkt Gabriels Reform durch

Die Bundesregierung hat auf ihrer Klausurtagung die Vorschläge des Wirtschafts- und Energieministers Sigmar Gabriel zur Novelle des EEG abgesegnet. Damit geht die Regierung mit dem Plan in die Reformverhandlungen mit dem Bundestag und dem Bundesrat. Sollte es umgesetzt werden, droht dem Zubau von Solaranlagen für den Eigenverbrauch im Gewerbe Ungemach.

Die Bundesregierung hat auf ihrer Klausurtagung im brandenburgischen Meseberg die Eckpunkte von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Reform des EEG bestätigt. Damit sind die Vorschläge Gabriels zur Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage sowie die Restriktionen beim Ausbau der Windenergie an Land zur Maxime für das Regierungshandeln. Die Vorschläge sehen vor, dass Hauseigentümer und Gewerbetreibende 70 Prozent EEG-Umlage auf selbst erzeugten Solarstrom zahlen sollen. „Das ist so, als würde ein Schrebergärtner auf sein selbst geerntetes Gemüse eine Abgabe zahlen, um die Landwirte zu subventionieren“, sagt Günther Häckl, Präsident des BSW Solar. Es sei zwar richtig, die Kosten der Energiewende auf breitere Schultern zu verteilen und wie geplant die Industrie mit ihrem eigenen fossilen Kraftwerkspark als Kompensation für Umweltschäden und Gesundheitsbelastungen am Umbau des Energiesystems stärker finanziell zu beteiligen, betont der Branchenverband. „Aber es ist ein Irrweg und kontraproduktiv, nun ausgerechnet klimafreundliche Solarstromerzeuger zu bestrafen und für die Kosten der Energiewende zur Kasse zur bitten“, ergänzt Günther Häckl.

Unattraktiv für Landwirtschaft und Gewerbe

Sollte der selbst verbrauchte Solarstrom tatsächlich mit der geplanten Höhe der EEG-Umlage belastet werden, würden sich die Kosten um 4,4 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Damit würde die Abgabe vor allem die umweltfreundliche Eigenstromerzeugung insbesondere im Mittelstand, in der Landwirtschaft und im Gewerbe weitgehend unattraktiv machen. Für die privaten Haushalte wird sich allerdings nichts ändern. Denn Gabriels Vorschläge beinhalten eine sogenannte Bagatellgrenze von zehn Kilowatt Anlagenleistung. Für die Betreiber von solchen Kleinanlagen bleibt der Eigenverbrauch weiterhin von der EEG-Umlage befreit. Nach Angaben des BSW Solar sind das aber nur 17 Prozent des gesamten Solarzubaus. Zudem haben vor allem Gewerbebetriebe ein viel größeres Potenzial auch ohne teure Speicherlösungen einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu erreichen, da sich deren Lastprofil besser mit dem Erzeugungsprofil einer Photovoltaikanlage deckt.

Entsolidarisierung ist kein Argument

Auch das von der Regierung immer wieder beanstandete Argument, der Eigenverbrauch würde zu einer Entsolidarisierung bei der Energiewende führen, ist so nicht haltbar. Denn der selbst verbrauchte Solarstrom fließt durch kein Netz, muss an keiner Strombörse verkauft werden, wird vom Netzbetreiber nicht vergütet und entlastet so das EEG-Konto sogar mehr als die reine Einsparung der Einspeisevergütung. Denn jede Kilowattstunde Solarstrom, der nicht an der Börse verkauft wird, führt zu höheren Börsenstrompreisen und damit zu niedrigeren Kosten für die EEG-Umlage, da die Differenz zwischen Börsenerlöse und Einspeisevergütung sinkt, die vom Verbraucher als EEG-Umlage bezahlt werden muss. Zudem macht der Eigenverbrauch von Solarstrom den Netzausbau günstiger, weil weniger Strom transportiert werden muss. „Es ist unbegreiflich, dass solare Selbstversorger für ihr Umweltengagement jetzt bestraft werden sollen“, sagt Häckl. Der EEG-Reformentwurf müsse jetzt dringend im weiteren politischen Prozess nachgebessert werden, um die Energiewende nicht zu einer reinen Konzernveranstaltung zu machen. „Die Mehrheit der Bevölkerung will die Energiewende und die Bürger wollen selbst an ihr teilhaben“, betont der Vorsitzende des BSW Solar. „Wer das Umweltengagement der Menschen und des Mittelstandes bremst, lässt entscheidendes Potenzial der Energiewende ungenutzt. Die Vermutung liegt nahe, dass mit dieser Maßnahme nur die konventionelle Energiewirtschaft vor lästiger Erzeugungskonkurrenz geschützt werden soll.“

Von der falschen Seite angegangen

Sollten die von Gabriel angestrebten Ziele tatsächlich umgesetzt werden, würde der Ausbau der preiswerten Erzeugungsformen für erneuerbare Energien zumindest erheblich zurückgehen. Die Bundesregierung geht den Stopp der Strompreissteigerungen für die Haushalte und Gewerbebetriebe an der falschen Stelle an. Denn bei einem Ausbau von Photovoltaik und Onshore-Windenergie im bisherigen Tempo steigt die viel gescholtene EEG-Umlage ohnehin nicht mehr. Doch wenn der Ausbau abgebremst wird, können die Gestehungspreise für Solarstrom nicht weiter sinken. Außerdem bleibt die Branche dann noch länger am Tropf der Förderung hängen, von dem sie eigentlich so schnell wie möglich loskommen will.