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Eigenverbrauch: Bagatellgrenze soll bleiben

Die Regierungskoalition soll sich auf eine stufenweise ansteigende Belastung des Eigenverbrauchs geeinigt haben. Ab 2017 sollen dann 40 Prozent der Ökostromumlage fällig werden. Kleine Anlagen bis zehn Kilowatt bleiben wohl verschont.

Die Große Koalition will ab 1. August 2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage belasten. Das geht aus dem aktuellen Gesetzesentwurf der EEG-Novelle hervor. Bis Ende 2015 werden demnach 30 Prozent, bis Ende 2016 sogar 35 Prozent fällig. Ab 2017 gelten dann die vollen 40 Prozent – und zwar für die selbe Anlage. Die Umlage steigt also. Das soll auch für Anlagen gelten, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde. Diese Sätze gelten auch für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Neu gebaute Eigenstromanlagen, die mit Kohle und Gas vertrieben werden, sollen hingegen die volle Umlage zahlen.

Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen ebenfalls 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Das entspricht derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde. Von der Belastung mit der EEG-Umlage wird nach Schätzungen des BSW-Solar nahezu der gesamte deutsche Solarmarkt betroffen sein. Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt Leistung, bleiben von der Umlage befreit, es sei denn ihre Anlage erzeugt mehr als zehn Megawattstunden Strom im Jahr. Das ist eine wichtige Info: Denn Hausdachanlagen bleiben damit verschont.

Kohlebergbau und Industrie bleiben privilegiert

„Bürger und Mittelstand waren bislang die Treiber der Energiewende“, kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung belast zu wollen, ist unbegreiflich, sagt Körnig. Es sei auch verfassungsrechtlich höchst angreifbar, dass gleichzeitig die größten Verursacher des Klimaproblems weder für den verursachten Schaden aufkommen noch für die Energiewende zahlen müssten, sagt Körnig.Nach den Beschlüssen der Regierungskoalition sollen sowohl der Kohlebergbau als auch große industrielle Verbraucher fossiler Energie von der EEG-Umlage weitgehend befreit werden.

Der Bundesrat hatte bisher dafür votiert, solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent mit lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaikbetreiber unterhalb von 30 Kilowatt beziehungsweise 30 Megawattstunden gänzlich zu befreien. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll nach der heute erzielten Einigung der Koalitionsspitzen bereits an diesem Freitag in letzter Lesung im Bundestag beschlossen werden.

Da es sich beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen. Die geplante Eigenverbrauchsbelastung kann aber nur mit Hilfe einer zwei Drittel Mehrheit für den Fall kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine zwei Drittel Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt. (nhp)