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Italien: Rückwirkende Einspeisekürzung wirksam

Die angekündigte Kürzung der Vergütungen für Solaranlagen ab 200 Kilowatt Leistung ist vom Parlament in Rom verabschiedet worden. Die Änderungen sind seit gestern wirksam.

Die italienische Regierung hat das Gesetz für die rückwirkende Kürzung der Solarförderung im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 25. Juni 2014 in Kraft getreten und gilt für bestehende Solarstromanlagen mit einer Leistung von über 200 Kilowatt. Das betrifft immerhin 8.600 der etwa 200.000 Betreiber von Photovoltaikanlagen in Italien. Rom begründet die Maßnahme damit, dass die Anlagen in diesem Segment 60 Prozent der jährlichen Fördersummen erhalten, aber nur vier Prozent der gesamten Anlagen ausmachen.

So soll die für die Einspeisevergütung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) ab der zweiten Jahreshälfte 2014 nicht mehr die tatsächliche monatliche Solarstromproduktion vergüten. Die Anlagenbetreiber bekommen konstante monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 90 Prozent des prognostizierten Ertrags. Im Juni des darauf folgenden Jahres erfolgt dann eine Abrechnung auf der Basis des tatsächlich im gesamten Jahr erzeugten Solarstroms. Damit wolle die Regierung verhindern, dass die Förderung ausschließlich auf Prognosen ausgezahlt wird, sondern nur auf den tatsächlichen Jahresertrag.

Zwei Optionen

Zusätzlich müssen die Anlagenbetreiber bis zum 30 November entscheiden, ob sie die Laufzeit der Förderung ihrer Anlagen um vier Jahre verlängern oder auf zehn Prozent der Einspeisevergütung verzichten. Sollte sich der Betreiber für die erste Option entscheiden, wird die jährliche Einspeisevergütung so abgesenkt, dass am Ende der dann 24jährigen Laufzeit die gleiche Summe in seiner Kasse liegt. Allerdings wird sich das auf die Liquidität des Anlagenbetreibers auswirken. Dazu kommt noch, dass die gesamten Kredit- und Flächenpachtverträge auf die ursprüngliche Laufzeit von 20 Jahren festgelegt sind. Deshalb ist es für einige Anlagenbetreiber noch gar nicht klar, ob sie die Laufzeit überhaupt so einfach verlängern können. Die Branchenverbände und auch die finanzierenden Banken drohen allerdings mit einer Verfassungsklage. (nhp)