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Vergütung sinkt ab April um 0,25 Prozent

Der Zubau von Photovoltaikanlagen liegt mit 1.811 Megawatt in den vergangenen zwölf Monaten deutlich unter der politisch vorgegebenen Zielmarkte. Die Einspeisevergütung sinkt deshalb nur um 0,25 statt 0,5 Prozentpunkte. Im Februar legte der Zubau um rund 99 Megawatt zu.

Die Bundesnetzagentur verkündet, dass die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 1. Juni 2015 jeweils zum ersten des Monats nur um 0,25 Prozent sinken. „Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit 1.811 Megawatt unterhalb des im EEG angestrebten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: „Der Zubau von Photovoltaikanlagen geht weiterhin konstant zurück.“ Demnach liegt der Zubau für Februar 2015 bei genau 98,983 Megawatt. Zum Vergleich: Im Januar lag die neu installierte Leistung noch bei 122,7 Megawatt.

Die EEG-Vergütung für Strom aus Solaranlagen wird seit 2012 monatlich angepasst. Der politisch vorgegebene Zubaukorridor bei der Berechnung der Einspeisevergütung soll „eine kostengerechte Förderung der Anlagen ermöglichen, die auf Preissenkungen bei den Anlagen reagiert“, erklärt die Behörde. Das bedeutet: Werden viele Anlagen neu in Betrieb genommen, sinken die Vergütungssätze schneller. Wird der angestrebte Zubau unterschritten, sinkt die Vergütung weniger stark, bleibt gleich oder steigt sogar an. Dies gilt neben der grundsätzlichen Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat.

Die Berechnung der Vergütungen wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen. Grundlage für diese Berechnung bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Für die aktuelle Berechnung der Vergütungssätze ist der Zubau der Monate März 2014 bis Februar 2015 eingeflossen. (Niels H. Petersen)