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Dresden öffnet neuen Fördertopf

Das sächsische Wirtschaftsministerium unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Maßnahmen zur Kohlendioxideinsparung. Insgesamt 70 Millionen Euro stellt Dresden für den Bau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sowie für die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Das sächsische Wirtschaftsministerium hat einen Fördertopf für den Einsatz erneuerbarer Energien in kleinen und mittelgroßen Betrieben aufgelegt. Insgesamt 70 Millionen Euro stehen in den kommenden fünf Jahren für den Bau von Biogasheizungen, Geo- oder Solarthermieanlagen und der Errichtung von thermischen und elektrischen Energiespeichern zur Verfügung. Aus den Fördermitteln werden auch Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte zur Erforschung innovativer Energietechnologien unterstützt. „Damit haben wir für die nächsten fünf Jahre ein starkes Programm aufgestellt, das Sachsen im Bereich der Energieeffizienz in Unternehmen und der Forschung an innovativen Energietechniken zum Vorreiter macht“, freut sich Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Martin Dulig (SPD). „Das von Wirtschaftsminister Martin Dulig aufgelegte Förderprogramm ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen in Sachsen, die Ressourcen einsparen und den eigenen Kohlendioxidausstoß senken wollen“, lobt auch der Leipziger Energierechtsexperte Martin Maslaton den neuen Fördertopf. Das Geld für das Förderprogramm kommt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Erst beantragen und dann bauen

Interessierte Unternehmen können ihre Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Dresden einreichen. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittleren Unternehmen, sonstige Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, kommunale Körperschaften, soweit diese wirtschaftlich tätig sind, sowie Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen. Ausdrücklich von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Unternehmen der Stromerzeugung. Energieeffizienzmaßnahmen können sich auch Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie Betriebe ohne indirekte oder direkte staatliche Beteiligung unterstützen lassen.

Die Anlagen dürfen erst gebaut werden, wenn die Anträge auf Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen sind. „Das setzt voraus, das der Mantelantrag (VD 60599) sowie die, für das jeweilige Vorhaben zu verwendende Anlage zum Antrag vollständig ausgefüllt bei der SAB vorliegen“, erklären die Beamten im Staatsministerium. Sie weisen außerdem darauf hin, dass der Antragsteller das Risiko trägt, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Der Antragsteller ist außerdem mit Baubeginn oder mit Beginn der Effizienzmaßnahme zur Einhaltung verschiedener Bestimmungen verpflichtet. Dazu gehören auch die einschlägigen Vergabevorschriften.

Es gelten unterschiedliche Fördersätze

Das Wirtschaftsministerium in Dresden bezuschusst die Installation der Anlagen und die Energieeffizienzmaßnahmen mit 40 bis 90 Prozent der Investitionssumme. Die Höhe der Zuwendung muss dabei mindestens 2.000 Euro betragen. Dresden deckelt allerdings die Förderung pro Projekt auf 90.000 Euro. Für die einzelnen Programmteile gelten unterschiedliche Fördersätze. Diese orientieren sich grundsätzlich an der Höhe der Einsparung von Kohlendioxidemissionen, die durch die Maßnahme oder das Projekt realisiert werden. Stromspeicher sind nur förderfähig, wenn sie am Regelenergiemarkt teilnehmen können. Damit begrenzt Dresden die Förderung auf große Speicher oder virtuelle Großspeicher. Damit wird dieser Teil der Förderung vor allem für Unternehmen interessant, die sich ohnehin einen großen Speicher installieren wollen. Eine separate Förderung von kleineren Speichern ist derzeit in Vorbereitung. Diese wird allerdings erst im kommenden Jahr beginnen. Grundsätzlich keine Unterstützung bekommen Projekte, die über das EEG gefördert werden. Damit fallen sämtliche Photovoltaikanlagen aus der Förderung über das Programm Energie/2014 heraus. „Blickt man in die Förderrichtlinie, so liegt der Schwerpunkt zwar klar bei der Förderung von Forschungsprojekten“, bedauert Martin Maslaton. „Dennoch ist ein bis 50prozentiger Zuschuss für Energiespeicher, Effizienzmaßnahmen oder den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung nicht zu verachten. Auch werden Planungen für Investitionen bezuschusst.“

Den Überblick behalten

Das neue Programm knüpft an bisherige Förderungen an und ergänzt das Förderportfolio für Energieeffizienz und erneuerbare Energien der Sächsischen Aufbaubank. Damit werden allerdings die Möglichkeiten der Förderung in Sachsen noch unübersichtlicher. „Um im Förderdschungel nicht den Überblick zu verlieren, sollte man sich intensiv beraten lassen“, rät deshalb Martin Maslaton. „Die Aufbaubank ist da die erste Anlaufstelle. Gleichwohl kann eine zusätzliche Beratung durch profunde externe Fachleute von Nutzen sein“, betont der Leipziger Energierechtsexperte. (su)