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AKTUELLE MELDUNGEN

Nur knapp 1,1 Gigawatt Photovoltaikzubau in einem Jahr

Die Fördersätze nach dem EEG für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, die von Oktober bis Ende Dezember 2016 ans Netz gehen, bleiben stabil. Grund ist der geringe Zubau. Das verkündet die Bundesnetzagentur.

„Der Zubau liegt unverändert unter dem gesetzlichen Zubaukorridor. Daher bleiben die Fördersätze für Photovoltaik stabil“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Nicht betroffen hiervon ist die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Die Förderhöhe für diese Photovoltaikanlagen wird seit Mitte 2015 über Ausschreibung ermittelt. Die auf dieser Grundlage ermittelten Fördersätze sind von Runde zu Runde kontinuierlich gesunken. Der Durchschnittswert lag in der fünften Runde im August dieses Jahres bei 7,25 Cent pro Kilowattstunde.

Die Fördersätze für Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen werden weiterhin gesetzlich festgelegt und müssen nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) monatlich angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau der letzten zwölf Monate. In diesem Zeitraum liegt der aktuelle Zubau mit etwa 1.096 Megawatt. Und damit dümpelt er deutlich unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt.

Kann die EEG-Förderung auch steigen?

Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten September 2015 bis August 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle in diesem Zeitraum eingegangenen Meldungen, auch Nachmeldungen von vorher in Betrieb genommenen Anlagen, enthalten. Die Zubauzahlen setzen sich aus den Anlagen im Photovoltaikmelderegister und den Photovoltaikanlagen auf der grünen Wiese im Anlagenregister zusammen.

Bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt des gesetzlichen Korridors, bleiben die Vergütungssätze gleich. Wird die Marke um 1.400 Megawatt unterboten, steigen die EEG-Sätze einmalig. Dieser Mechanismus wird auch für alle Photovoltaikanlagen gelten, die ab Januar 2017 in Betrieb gehen, und eine installierte Leistung von 750 Kilowatt oder weniger haben. Für alle größeren Solaranlagen wird die Förderhöhe künftig über Ausschreibungen ermittelt. (nhp)