Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Europa stärkt den Eigenverbrauch

Die Mitgliedsstaaten der EU haben der Novelle der Richtlinie über erneuerbare Energien zugestimmt. Für die Solarbranche ist vor allem relevant, dass der Eigenverbrauch von Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und abgabenfrei bleiben muss.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich jetzt endgültig darauf geeinigt, sämtliche Steuern und Abgaben auf den Eigenverbrauch von Ökostrom unter bestimmten Voraussetzungen abzuschaffen. Grundsätzlich gilt dies ausschließlich für Strom, der im gleichen Gebäude verbraucht wird. Dabei gelten Wohnkomplexe als ein Gebäude, so dass auch Mieterstromprojekte in Zukunft einfacher werden könnten. Allerdings ist das Verbot von Sonnensteuern und anderen Strafabgaben auf eine Anlagengröße von 30 Kilowatt begrenzt. Sollte der Generator mehr leisten, haben die Mitgliedsstaaten auch in Zukunft freie Entfaltungsmöglichkeiten, den Eigenverbrauch weiter zu behindern.

Stromlieferverträge ermöglichen

Das wird vor allem im gewerblichen Segment eine Rolle spielen, wenn viel Sonnenstrom den Netzbezug weiter senken soll. Zwar will hier die EU vor allem die Stromlieferverträge ermöglichen, so dass die Unternehmen nicht selbst in eine Anlage investieren müssen. Doch Brüssel lässt den Mitgliedsstaaten freien Raum, die Regularien für solche Stromlieferverträge selbst festzulegen. Allerdings gilt hier, dass die Mitgliedsstaaten die direkte Lieferung von Ökostrom nicht mit unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Steuern oder Abgaben belegen dürfen. Diese Formulierung lässt viel Ermessensspielraum zu. Denn was unverhältnismäßig ist, definiert die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU nicht, die jetzt auch von den Vertretern der Mitgliedsstaaten angenommen wurde.

Überprüfung ab 2026

Zudem dürfen die Mitgliedsstaaten ab 2026 überprüfen, ob sie doch wieder Abgaben und Steuern auf den Eigenverbrauch erheben können. Diese Überprüfung soll in einem offenen Prozess stattfinden, an dem alle relevanten Branchen, Unternehmen und Verbände teilnehmen dürfen. Das soll aber nur geschehen, wenn bis dahin mehr als acht Prozent der gesamten Stromproduktion eines Mitgliedsstaates selbst verbraucht werden. Da dies unter der Überschrift „Eigenverbrauch erneuerbaren Stroms“ steht, kann man davon ausgehen, dass hier auch nur der Eigenverbrauch von Ökostrom gemeint ist und nicht der fossile Eigenverbrauch dazugerechnet wird.

Eigenverbrauchsregeln sind keine Beihilfe

Damit die Mitgliedsstaaten die Neuregelung des Eigenverbrauchs nicht weiter verzögern können, indem sie auf ein Beihilfeverfahren durch Brüssel verweisen, sind dieses Regelungen grundsätzlich von der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission ausgenommen. Hier haben die Mitgliedsstaaten die volle Handlungsfreiheit, sofern diese nicht dazu genutzt wird, den Eigenverbrauch zu behindern. (su)

Welche Regelungen die EU in der Novelle noch umgesetzt hat und wann diese in Kraft treten, lesen Sie im zweiten Teil der Serie.