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AKTUELLE MELDUNGEN

Berlin und Thüringen wollen mehr Mieterstrom

Die Landesregierungen von Berlin und Thüringen haben im Bundestag einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Regelungen für geförderte Mieterstromprojekte gelockert werden sollen. Die Bundesregierung müsse dazu die gesetzlichen Regelungen anpassen. Der Antrag wurde jetzt im zuständigen Ausschuss geparkt.

Berlin und Thüringen haben eine Initiative im Bundesrat für mehr Unterstützung von Mieterstromprojekten gestartet. Der Berliner Senat hat das Vorhaben bereits Ende August angekündigt. Auf der jüngsten Sitzung des Bundesrates wurde der entsprechende Antrag eingereicht, nachdem sich auch Thüringen dem Vorstoß angeschlossen hat.

Leistungsgrenzen erhöhen

Die Bundesregierung soll die gesetzlichen Regelungen überarbeitet, um die Hürden für den Ausbau der Photovoltaik in den Städten zu senken. So sollen Quartierskonzepte ausdrücklich zugelassen sein. Auch die Leistungsgrenze von 100 Kilowatt für geförderte Mieterstromprojekte soll auf 250 Kilowatt pro Gebäude steigen. Zudem regen Berlin und Thüringen an, den Zubaudeckel von 500 Megawatt pro Jahr zu streichen.

Direktvermarktung vereinfachen

Außerdem sollte die Direktvermarktung des Reststroms aus Anlagen auf Mehrfamilienhäusern erleichtert werden. Das EEG legt fest, dass Strom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt an der Börse direkt zu vermarkten ist. Da das für Mieterstromprojekte eine immense Hürde darstellt, sollte diese Regelungen für solche Projekte gelockert werden. Berlin und Thüringen wollen außerdem die Mieterstromförderung auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet wissen. Bisher bekommen nur Projekte eine Förderung, die auf Gebäuden installiert sind, die überwiegend zum wohnen genutzt werden.

Der Bundesrat hat den Antrag der beiden Landesregierungen in den zuständigen Ausschuss überwiesen. (su)

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