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Energiesammelgesetz: Die Hälfte der neu installierten Leistung betroffen

Das Bundeskabinett hat am 5. November den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Damit beginnt nun das parlamentarische Verfahren. Selbst aus den eigenen Reihen der Koalitionsfraktionen sei bereits Widerspruch vernehmbar, erklärt der BSW Solar.

Aus Sicht der Solarbranche trifft die Bundesregierung mit den geplanten Einschnitten bei der Photovoltaikförderung einen der wichtigsten Motoren der Energiewende. Rund die Hälfte der jährlich neu installierten Leistung von Solarstromgeneratoren sei von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, mahnt der Branchenverband BSW Solar. Gemeint ist das Anlagensegment zwischen 40 bis 750 Kilowatt Leitung auf Gebäuden.

Deutschland werde seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe Kohlendioxidemissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht, erklärt BSW-Solar-Chef Carsten Körnig. „Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaikdachanlagen entziehen laufenden Projekten den Boden und entwerten dauerhaft die  Sonderausschreibungen“, sagt er. Mit dem sogenannten atmenden Deckel verfüge die Politik über ein funktionierendes Instrument, das die Vergütung an gesunkene Preise anpasst und zugleich Planungssicherheit für die Branche wahre.

„Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen“, führt BSW-Solar-Chef Körnig aus. Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine Anpassung der Vergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in Paragraph 49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte. (nhp)

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