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AKTUELLE MELDUNGEN

Eintragungspflicht: Marktstammdatenregister startet Ende Januar 2019

Ab 31. Januar 2019 wird das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online zur Verfügung stehen.  Alle Betreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Das Verzeichnis löst das Anlagenregister und Photovoltaik-Meldeportal ab.

Rund zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen, müssen nun von ihren Betreibern in das Verzeichnis eingetragen werden. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung gebündelt in einer Datenbank bereit. Ursprünglich sollte das Register bereits 2017 online gehen.

Wer muss sich registrieren?

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, zum Beispiel Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

Auch Bestandsanlagen müssen eingetragen werden

Im Marktstammdatenregister müssen sämtliche Bestandsanlagen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Das Register soll ein lückenloses Bild der deutschen Strom- und Gasversorgung enthalten. Das Register wird mit einem Datenbestand von migrierten Bestandsanlagen befüllt sein, eine Zuordnung dieser Anlagen zu ihren Betreibern kann aber aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen werden.

Fristen beachten

Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die in der Verordnung vorgegebenen Fristen für die Registrierung beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung!

Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals, also ab dem 31.1.2019. Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Rechtlicher Rahmen

Das Marktstammdatenregister ist öffentlich zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt beispielsweise für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 Kilowatt Leistung. Die Ausgestaltung des Registers ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Die Verordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und im November 2018 novelliert worden.

Daten werden auf Plausibilität geprüft

Wichtige Daten der Anlagen und der Anlagenbetreiber unterliegen der Prüfung durch den Anschlussnetzbetreiber. Er gleicht die Daten des Marktstammdatenregisters mit seinen eigenen Daten ab. Wenn nötig, meldet er Daten als fehlerhaft und teilt die nach seiner Kenntnis korrekten Daten mit.

Die Bundesnetzagentur prüft und plausibilisiert die eingetragenen Daten. Duplikate und offensichtliche Fehler können schnell behoben werden. Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Bundesnetzagentur und alle Nutzer des Registers wirken daran mit, dass im Marktstammdatenregister zutreffende Daten eingetragen sind.

Unter www.marktstammdatenregister.de kann das Register aufgerufen und genutzt werden. Für Fragen steht eine Hotline der Bundesnetzagentur unter 0228/14-3333 und über das Webportal ein Kontaktformular für schriftliche Anfragen zur Verfügung. Ein umfangreiches FAQ auf der Webseite der Bundesnetzagentur gibt Antworten zu konkreten Fragen. (PF)