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Klimaklage: Verfassungsbeschwerde bisher nicht bearbeitet

Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik ein. Außer einer Eingangsbestätigung gab es bisher keine Reaktion.

Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und elf Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Die Forderungen der Klagemeinschaft

Die Klagegemeinschaft forderte das Bundesverfassungsgericht auf festzustellen, dass der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat

  • keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen der EU getroffen haben, zu denen sie vertraglich verpflichtet gewesen wären,
  • keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris-Abkommens zu erreichen, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten, sowie
  • wichtigen Teilen der Klimapolitik und Zielfestlegungen bislang keine gesetzliche Grundlage gegeben haben.

Der Gesetzgeber soll dringend aufgefordert werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rechtzeitig Nullemissionen zu erreichen. Nur so sei es noch möglich, eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius (und wenn möglich noch weniger) – wie in dem von der Bundesregierung bereits im April 2016 unterzeichneten, völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt – zu erreichen.

Bis heute liegt nur eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts zum Posteingang der Verfassungsbeschwerde vor.

Bis heute ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ernsthafte Bemühungen unternimmt, bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen voranzugehen. Es ist weiterhin festzustellen, dass keine verbindlichen Pläne zum Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Verkehrs- und Wärmewende sowie zur Reduzierung der Treibhausgase in der Landwirtschaft existieren.

Der SFV appelliert deshalb an das Bundesverfassungsgericht, sich mit der Verfassungsbeschwerde schnellstmöglich zu befassen. (PF)

Mehr über die Klimaklage: www.klimaklage.com