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Fördermittel für öffentliche Ladeinfrastrukur jetzt beantragen

Die nächste Förderrunde für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eröffnet. Bis zu 60 Prozent der Errichtungskosten für Normalladestationen und Schnellladepunkte können gefördert werden.

Das Bundesverkehrsministerium hat am 19. August 2019 den vierten Förderaufruf für das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur gestartet. Bis Ende Oktober 2019 sind Anträge möglich. Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis 22 Kilowatt, Schnellladepunkte mit mehr als 22 Kilowatt, sowie der erforderliche Anschluss an das Nieder- beziehungsweise Mittelspannungsnetz. Die technischen Mindestanforderungen an geförderte Ladeinfrastruktur werden durch die Ladesäulenverordnung vorgegeben. Ergänzt werden weitere Vorgaben, die die Kundenfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur stärken. Voraussetzungen für die Förderung sind die öffentliche Zugänglichkeit des Ladepunktes und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien.

In den ersten drei Förderaufrufen sind mehr als 4.000 Anträge eingegangen. Die Bewilligungsbescheide für Anträge aus der letzten Förderrunde sollen in den nächsten Wochen übermittelt werden. In den ersten beiden Runden wurden insgesamt Fördermittel für rund 17.000 Ladepunkte bewilligt. Gut 5.200 der geförderten Ladepunkte sind bereits in Betrieb. (PF)

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