Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Klimapaket gefährdet Zubau der Sonnendächer

Das Kabinett und der Bundesrat haben den Deckel der Solarförderung bis 2030 auf 98 aufgebohrt. Nun müsste aber auch der jährliche Zubaukorridor steigen. Sonst könnte die solare Energiewende auf Millionen Dächern unter die Räder kommen.

Die jüngst vom Bundeskabinett – und mittlerweile vom Bundesrat gebilligte – Erhöhung des Solardeckels auf 98 Gigawatt bis 2030 ist ein wichtiger Erfolg für die Solarbranche. Doch bleibt es beim im EEG festgeschriebenen Zubaukorridor von jährlich 2,5 Gigawatt, droht der Energiewende ein schwerer Einbruch.

Einspeisevergütung hängt am Zubau

Denn an diesem Korridor bemisst sich die Höhe der Einspeisevergütung. Wird er überschritten, sinkt die Einspeisevergütung. Damit sinkt die Wirtschaftlichkeit vor allem von Dachanlagen bis 750 Kilowatt, die im vergangenen und in diesem Jahr das Gros des Zubaus stellten.

Erstaunlicherweise war die jährliche Erhöhung des Zubaukorridors im Entwurf zur Ressortabstimmung von 24. September 2019 noch enthalten (Seite 122):

„Für Windenergie an Land gilt ein Ausbaupfad von rund 2,9 Gigawatt und für Photovoltaik von 2,5 Gigawatt pro Jahr“, heißt es in dem Papier. „Zusätzlich werden von 2019 bis 2021 je vier Gigawatt auch Sonderausschreibungen für Wind an Land und Photovoltaik im Umfang von je vier Gigawatt durchgeführt vorgegeben. Um im Jahr 2030 erneuerbaren Strom zielkonform zu erzeugen, sind die bisherigen Ausbaupfade für Windenergie-auf-See, Windenergie-an-Land und Photovoltaik anzupassen:

Photovoltaik: Der bisherige Ausbaupfad des EEG für Photovoltaik wird von jährlich 2,5 Gigawatt (brutto) um jährlich ein Gigawatt angehoben, mit dem Ziel im Jahr 2030 eine installierte Leistung von etwa 85 Gigawatt zu erreichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Beitrag der Photovoltaik zur Stromerzeugung im Jahr 2030 dann etwa 80 Terawattstunden betragen dürfte.“

Plötzlich fehlt dieser Passus

In der nunmehr aktuellen Kabinettsvorlage fehlt dieser Passus gänzlich. Dafür wurde das Ausbauziel bis 2030 pauschal auf 98 Gigawatt beziehungsweise 90 Terawattstunden erhöht (Seite 38, Version vom 9. Oktober 2019).

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wer hat diesen Passus gestrichen, und warum? Bleibt es beim bestehenden Zubaukorridor von 2,5 Gigawatt, dürfte die EEG-Umlage sehr schnell sinken. Denn die Ausschreibungen und EEG-freie Solarparks schlagen dann voll zu Buche. Sie hängen nicht mehr von der Einspeisevergütung ab. Der Zubau würde eindeutig zu Lasten der Dachanlagen gehen.

Energieversorger bevorzugt

So verlagert sich der Zubau von Millionen kleineren dezentralen Anlagen hin zu großen Freilandparks, die nur große Energieversorger stemmen können, ähnlich wie die Windkraft auf See.

Dabei hatte es im früheren Entwurf zur Ressortabstimmung noch ausdrücklich geheißen: „Mit Blick auf die Minimierung von Auswirkungen auf Natur und Umwelt und zur Erhöhung der Akzeptanz der Photovoltaik, werden insbesondere Anreize für den Ausbau auf Dächern und an Gebäuden verbessert. In einem ersten Schritt wird ein eigenes Ausschreibungssegment für große Dachanlagen dafür sorgen, dass das Potenzial größerer Dächer in Zukunft besser genutzt wird.“ Auch davon ist nun keine Rede mehr.

Eigenverbrauch wird weiterhin abgestraft

Im Entwurf des Kabinetts spielte die Entlastung des Eigenverbrauchs faktisch keine Rolle. So soll es weiterhin die anteilige EEG-Umlage auf Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung geben. Sie benachteiligt vor allem Unternehmer und Mieter, verteuert sie doch künstlich die Eigennutzung von Sonnenstrom. Österreich hatte die Strafsteuer Ende September ausgesetzt und damit eine Forderung aus dem EU-Winterpaket übernommen. Auch hat die Groko in Berlin keine Maßnahmen vorgeschlagen, die Nutzung der Solarenergie zu vereinfachen und von bürokratischen Hürden zu entlasten – wie von der EU gefordert. (HS)

Mit unserem Newsletter bleiben Sie stets auf dem Laufenden.