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POLITIK

Regierung verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Sie setzt damit den Koalitionsvertrag und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das Gesetzt soll im Kern Energieeffizienz und Ökowärme forcieren.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschreibt die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. So liegt der Endenergiebedarf eines Neubaus nach GEG bei 45 bis 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche. „Das sind 65 bis 73 Prozent weniger als der mittlere Endenergieverbrauch im Gebäudebestand, der bei 167 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche liegt“, teilt die Bundesregierung mit. Der Einbau von Ölheizungen sei ab 2026 nicht mehr gestattet ist, heißt es auf Seite 167 im Gesetz. Allerdings sehe das GEG zahlreiche Ausnahmen vor, kritisiert der Branchenverband BEE. Ein klimaneutraler Gebäudebestand werde so bis 2050 nicht erreicht.

Zentrales Anliegen der Novelle sei die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden demnach zusammengeführt und vereinheitlicht. Eine Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer sei mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden. Mit diesem Verfahren sollen die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt demnach unverändert – und wird nicht verschärft. (nhp)

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