350 Solarparks in Spanien von Förderung ausgesetzt
30. März 2011 | Politik und Gesellschaft, TopnewsDie spanische Energiekommission hat nach ersten Untersuchungen, die Zahlung der Einspeisevergütung für 350 Photovoltaik-Anlagen ausgesetzt. Die Betreiber werden verdächtigt, ihre Anlagen nicht wie angegeben, bereits 2008 am Netz gehabt zu haben und damit eine zu hohe Solarföderung kassiert zu haben.
Die spanische Energiekommission CNE hat erste Ergebnisse zu ihren Ermittlungen zum „Photovoltaik-Betrug“ vorgelegt. 350 Solarparks erhielten wegen Unregelmäßigkeiten bei der Registrierung vorerst keine Einspeisevergütung mehr, teilte die Behörde am Dienstagabend mit. Bislang habe die CNE 1001 überprüft Bericht die Nachrichtenagentur "Reuters". Insgesamt 9041 verdächtige Photovoltaik-Anlagen müssen nach dem königlichen Dekret (RD) 1003/2010 vom 5. August durch die nationale Energiekommission untersucht werden. Dabei habe die CNE zu prüfen, ob bei die Anlagen bereits bis zum 30. September 2008 am Netz waren und Strom produzierten. Bereits im Januar 2009 deckte die CNE erste Fälle von Betrug auf.
Im vergangenen Jahr hatte das spanische Industrieministerium das Dekret „Fraude Fotovoltaico“, also gegen „Photovoltaik-Betrug“, vorlegt. Darin wurde die Überprüfung von Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 800 Megawatt gefordert. Dies entspricht mehr als einem Viertel der in Spanien installierten Solarparks. Die Betreiber stehen im Verdacht, sich nach dem 28. September 2008 noch illegal die hohen Einspeisetarife von 46,5 Cent je Kilowattstunde nach dem Real Decreto (RD) 661/2007 erschlichen zu haben.
In dem königlichen Dekret wird die Nationale Energiekommission beauftragt, an die betreffenden Anlagenbetreiber heranzutreten. Es sollten Zolldokumente, zeitlich datierte Rechnungen mit Serienangaben über den Kauf von Modulen, Wechselrichtern und anderen Systemkomponenten überprüft werden sowie andere Dokumente, die beweisen können, dass die Anlage im Moment ihrer endgültigen Registrierung korrekt funktionierte. Dabei zählt ausschließlich das korrekte Funktionieren, weshalb für den betreffenden Zeitraum auch Rechnungen über die ersten Einspeisemengen angefordert werden.
Wer bei Unregelmäßigkeiten ertappt wird, muss die seit September 2008 erhaltenen Vergütungen nebst Zinsen zurückzahlen und darf vorerst nur noch Strom zum Marktpreis verkaufen; derzeit in Spanien 3,6 Cent, hieß es in dem Dekret weiter. Wenn der Photovoltaik-Anlagenbetreiber wieder zurück ins Vergütungssystem will, muss er sich bei den Vergaberunden hinten anstellen und bis zu drei Jahre auf eine neue Einspeisegenehmigung warten. Zudem kommen diese Anlagen in ein eigenes öffentliches Register. Wer freiwillig Zweifel oder Unregelmäßigkeiten angibt, kommt etwas glimpflicher davon: In diesem Fall sollte laut Dekret der Einspeisetarif übergangslos in den damals geltenden Tarif von 32 Cent pro Kilowattstunde nach dem RD 1578/2008 gewechselt werden. (Sandra Enkhardt)
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