Conergy-Gründer weist Vorwürfe zurück

30. Juni 2009 | Topnews, Märkte und Trends

Conergy-Gründer Hans-Martin Rüter weist die Vorwürfe der Bilanzfälschung entschieden zurück. Dennoch könnten die Schadensersatzklagen der Aktionäre erfolgreich sein.

Conergy-Logo

Die Ermittlungen gegen das Solarunternehmen laufen weiter.

Der Gründer der Conergy AG, Hans-Martin Rüter, hat sich Medienberichten zufolge gegen die Vorwürfe der Bilanzfälschung gewehrt. "Eine bewusste Falschdarstellung seitens der damaligen Führung hat es nie gegeben - weder zur Kursmanipulation noch aus irgendeinem anderen Grund", sagte er. Eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe die fraglichen Bilanzen für 2006 geprüft. Zudem hätten sich Berater und Drittgutachter mit den Zahlen befasst. "Wir werden in den nächsten Monaten unterlegen, dass die ursprünglichen Bilanzen der gängigen Rechtsmeinung entsprachen", so Rüter weiter.

Mindestens 15 Klagen sind gegen das Solarunternehmen Conergy anhängig, zwei davon gegen den früheren Vorstandschef und Gründer Hans-Martin Rüter sowie Ex-Finanzvorstand Heiko Piossek. Die Anleger werfen den beiden ehemaligen Vorständen und der Conergy AG vor, sie 2007 zu spät über die tatsächliche Ergebnislage informiert zu haben. Das Unternehmen hatte damals seine Erwartungen reduziert und dies mit Verzögerungen bei Silizium- und Modullieferungen begründet. Aus Sicht der Kläger sollen die Verantwortlichen schon viel früher über die Probleme informiert gewesen sein. Sie fühlen sich getäuscht und fordern Schadensersatz von insgesamt 3,5 Millionen Euro.

Conergy wies die in den Schadensersatzklagen erhobenen Vorwürfe jüngst als "unbegründet" zurück. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die Chancen der Aktionäre auf Entschädigung aber erheblich gestiegen. Gegen Rüter und Ammer wird auch wegen des Verdachts auf Insiderhandel ermittelt. Sie hatten Ende März 2007 Aktien mit einem Volumen von 35 Millionen Euro verkauft. Die Ermittler vermuten, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits über die Schieflage des Photovoltaik-Unternehmens informiert waren. Das Landgericht Hamburg bescheinigte laut Medienberichten den Aktionären nach einer mündlichen Verhandlung, es sehe eine Grundlage für eine Entschädigung. Bis Ende August haben Conergy und die Beschuldigten Zeit, die Vorwürfe zu entkräften.(SE)

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