Frankreich senkt Solarförderung erneut ab

08. September 2010 | Politik und Gesellschaft, Märkte und Trends, Topnews

Die Photovoltaik-Einspeisetarife sind in Frankreich zum zweiten Mal in diesem Jahr gekürzt worden. In einem Regierungsbericht wird zudem die Deckelung des Marktes auf 300 bis 500 Megawatt empfohlen.

Solarpark in Spanien

Vor allem große Solarparks sind von der neuerlichen Kürzung betroffen

Die französische Regierung will ihre Photovoltaik-Ausbaupläne überarbeiten. Es seien zudem weitere Kürzungen der Einspeisetarife notwendig, um die Kosten für die Verbraucher in Höhe von 54 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 zu reduzieren, heißt es in einem Bericht des Finanzministeriums. Die neu installierte Photovoltaik-Leistung solle dafür auf jährlich 300 bis 500 Megawatt begrenzt werden. Momentan könnte Frankreich seine Photovoltaik-Ausbauziele für 2020 bereits in drei Jahren erreichen. Dabei profitierten vor allem die Unternehmen von den überhöhten Einspeisetarifen, schreibt Jean-Michel Charpin in seinem Regierungsbericht. Die Anpassung der Solarförderung sei auch notwendig, weil die Preise für Photovoltaik-Anlagen in den vergangenen Monaten gesunken seien. Die Verbraucher müssten daher entlastet werden.

Frankreich hatte zuvor überraschend ein neues Dekret für die Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen erlassen. Nur ein gutes halbes Jahr nach dem Erlass des Tarifdekrets vom 12. Januar werden damit die Vergütungssätze für Solarstrom erneut gesenkt. Die kurzfristige Reduzierung, die zum 1. September in Kraft trat, betrifft vor allem größere Freiflächenanlagen hart. Nach Angaben der Anwaltskanzlei Sterr-Kölln & Partner in Paris muss die Rentabilität dieser Projekte nun unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls genau geprüft werden. Die Absenkung werde sich vor allem für große Solarparks, die sich derzeit noch in Planung befinden, negativ auswirken, da die Kategorien für die Vergütung weiter differenziert werden. Künftig werden zwischen Photovoltaik-Anlagen mit weniger als drei Kilowatt Leistung, bis zu 250 Kilowatt Leistung und allen anderen Systemen unterschieden.

Die mit dem Tarifdekret in Kraft gesetzte Kürzung bezieht sich demnach nicht auf vollintegrierte Photovoltaik-Anlagen mit einer Kapazität von bis zu drei Kilowatt. Diese erhielten weiterhin eine Vergütung von 58 Cent je Kilowattstunden. Die Tarife für die anderen Kategorien würden hingegen um etwa zwölf Prozent reduziert. Die jährlich maximal zum garantierten Tarif vergütete Energiemenge bleibe bei 1500 Volllaststunden begrenzt, heißt es in der Erklärung der Kanzlei weiter. Die zusätzlich produzierte Energie werde nur mit fünf Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Die französische Regulierungsbehörde CRE hatte überraschend kurzfristig grünes Licht für die erneute Absenkung der Solarförderung gegeben. Sie bewertet die Einspeisetarife weiterhin als „sehr hoch“.  Die französische Regierung hat der Kanzlei Sterr & Partner zufolge in dem Tarifdekret aber auch eine Übergangsregelung verankert. Diese gilt für Photovoltaik-Projekte in einem fortgeschrittenen Planungsstadium. Vor dem 1. September müsse demnach ein vollständiger Antrag auf Netzanschluss gestellt worden sein. Die Einhaltung der Frist habe im Streitfall der Projektierer nachzuweisen. Sonderregelungen gebe es zudem für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 36 und 250 Kilowatt auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, so die Kanzlei Sterr-Kölln & Partner weiter. Nach Angaben der Regierung werden Ende des Jahres etwa 850 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert sein. Zwei Jahre zuvor waren es noch 81 Megawatt. (Sandra Enkhardt)

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