Kabinett beschließt Aktionsplan

04. August 2010 | Politik und Gesellschaft, Topnews

Der von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegte Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energien ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Das EEG soll dafür weiterentwickelt werden.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) vor dem Reichstag

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat den Aktionsplan vorgelegt

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien beschlossen. In dem von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegten Plan heißt es, dass das verbindliche Ziel von 18 Prozent erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 nicht erreicht, sondern mit knapp 20 Prozent knapp übertroffen werde. „"Der Weg ins regenerative Zeitalter ist ehrgeizig und technisch anspruchsvoll“, sagte Röttgen. Besondere Bedeutung käme neben einer besseren Energieeffizienz vor allem dem Ausbau der Offshore-Windenergie, der Stromnetze sowie die Entwicklung von Speicherkapazitäten zu. In diesem Punkten werde das Energiekonzept der Bundesregierung „deutliche Akzente“ setzen, kündigte Röttgen an.

EEG soll dafür weiterentwickelt werden

Im Nationalen Aktionsplan führt die Bundesregierung im Detail die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch das bereits etablierte EEG, das jedoch zukünftig kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt werden soll, wie das Bundesumweltministerium mitteilte. In dem Aktionsplan festgehalten sind auch die Ziele für die einzelnen Sektoren. Demnach soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 im Bereich Wärme/Kälte auf 15,5 Prozent, beim Strom auf 38,6 Prozent und im Verkehr auf 13,2 Prozent steigen. Bei diesen Ausbauzahlen sowie dem Gesamtwert von 19,6 Prozent handele es sich aber nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen, so das Ministerium weiter.

Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan eine Vorgabe der EU um. Die Mitgliedsstaaten müssen anhand eines vorgegebenen Musters einen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie mit Maßnahmen und Ausbaupfaden vorlegen. Damit sollen die verbindlich von Brüssel festgelegten Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden. Die Daten müssen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. (Sandra Enkhardt)

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