Kabinett beschließt Photovoltaik-Vorlage

03. März 2010 | Politik und Gesellschaft, Märkte und Trends, Topnews

Nach wochenlangen Diskussionen hat nun das Bundeskabinett die Gesetzesvorlage zur Senkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung gebilligt. Nun muss der Bundestag über die „Formulierungshilfe“ des Bundesumweltministeriums beraten.

Übergabe eines Protestbriefs an Bundesumweltminister Norbert Röttgen

Die Solarbranche ist gegen die vorgeschlagenen Kürzungen

Das Bundeskabinett hat am Morgen dem Entwurf aus dem Bundesumweltministerium zur Kürzung der Photovoltaik-Förderung zugestimmt. Die „Formulierungshilfe“ werde nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht, hieß es aus dem Ministerium. Der Verfall der Marktpreis um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaik-Anlagen habe „zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen“ geführt, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Die künftige Vergütung für Solarstrom werde daher einmalig zusätzlich gesenkt. Das Kabinett stimmte der Vorlage von Röttgen zu, die eine Kürzung für Photovoltaik-Dachanlagen um 16 Prozent, bei Freilandanlagen auf Konversionsflächen um elf Prozent sowie auf sonstigen Flächen um 15 Prozent vorsieht. Sie soll zum 1. Juli erfolgen. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen sollen künftig nicht mehr gefördert werden.
Die Zielmarke für den jährlichen Zubau wird dem Entwurf zufolge auf 3500 Megawatt erhöht. Sofern dieser Wert überschritten werde, sollen die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um weitere zwei Prozent und 2011 um drei Prozent zusätzlich zur regulären Degression gesenkt werden. Dies soll in 1000-Megawatt-Schritten erfolgen. Sofern das Marktwachstum die Grenze von 2500 Megawatt unterschreitet, sollen die Photovoltaik-Vergütungssätze künftig weniger stark gekürzt werden. Dabei will die Regierung in 500-Megawatt-Schritten vorgehen. Damit sei die Degression besser an das Marktwachstum angepasst, heißt es aus dem Ministerium. Der Neuregelung beim Eigenverbrauch stimmte das Kabinett ebenfalls zu. Er soll künftig stärker gefördert werden. Zudem könnten auch Gewerbe dann von der Regelung profitieren, die auf Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe von bis zu 800 Kilowatt ausgeweitet werden soll. „Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die
Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann“, sagte Röttgen. Ziel der Gesetzesänderung sei es, den dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und somit Kosten sicherzustellen. (Sandra Enkhardt)

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