Längere Fristen für Einspeisemanagement

26. April 2012 | Politik und Gesellschaft, Topnews

In der geplanten EEG-Novelle werden nach Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft verlängerte Übergangsfristen für die Umsetzung des Einspeisemanagements festgeschrieben. Dies gilt allerdings nur für Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Nennleistung. Für diese verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2012.

Hausdach mit Photovoltaikanlage

Photovoltaik-Anlagen kleiner 100 Kilowatt haben nun wahrscheinlich noch etwas länger Zeit, um das Einspeisemanagement umzusetzen.

Die Fristen, für die Umsetzung des Einspeisemanagements werden für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Nennleistung bis zum Ende des Jahres 2012 verlängert. Dabei handelt es sich um Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), der sich seit längerer Zeit für eine Verlängerung der Übergangsfristen im Zuge der aktuellen Novellierung des EEG eingesetzt hat.

Demnach enthält das EEG-Änderungsgesetz zur Photovoltaik, dass der Bundestag am 29. März 2012 beschlossen hat und rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft treten soll, in § 66 Absatz 7 EEG-E 2012 folgende Regelung (siehe Bundestagsdrucksache 17/9152): „Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie müssen die Anforderungen nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 erst nach dem 31. Dezember 2012 einhalten. Netzbetreiber dürfen diese Anlagen vor dem 1. Januar 2013 nicht nach § 11 regeln.“

Dies bedeutet, dass alle Anlagen kleiner 100 Kilowatt, die ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden oder noch in Betrieb genommen werden die Anforderungen des Einspeisemanagements erst zum 1. Januar 2013 erfüllen müssen. Zudem könnte diese Regelung auch auf Anlagen zutreffen könnte, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden. Dazu gibt es aber bislang noch keine offizielle Aussage. Der BSW-Solar weist zudem darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahrung noch nicht abgeschlossen und daher theoretisch noch Änderungen möglich sind.

Das Einspeisemanagement sieht vor, dass Photovoltaik-Anlagen im Bedarfsfall durch den  Netzbetreiber ferngesteuert in ihrer Einspeiseleistung begrenzt werden können. Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt Nennleistung können alternativ auch pauschal auf 70 Prozent Ihrer Leistung abgeregelt werden. Damit soll die Netzstabilität erhöht werden, wodurch mehr Solarstrom in die bestehenden Netze integriert werden kann.

Viele Netzbetreiber verfügen noch nicht über die nötigen technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Abregelung von Photovoltaikanlagen. Daher kommt es in der praktischen Umsetzung des Einspeisemanagements noch zu Problemen. Ursprünglich sollte es bereits zum 1. Januar 2012 für alle Photovoltaik-Anlagen verbindlich werden. (Mirco Sieg)

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