Oberster Gerichtshof soll über Photovoltaik-Einspeisetarife entscheiden

22. Februar 2012 | Politik und Gesellschaft, Topnews

In Großbritannien gibt es seit Monaten eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Solarförderung. Nun kündigte das Energieministerium an, eine Entscheidung am Obersten Gerichtshof suchen zu wollen.

Parlament in London

Der Oberste Gerichtshof muss in Großbritannien nun über die Solarförderung entscheiden

Das britische Energieministerium DECC wird den Obersten Gerichtshof anrufen, um über die geplanten Änderungen bei den Photovoltaik-Einspeisetarifen zu entscheiden. Am Dienstag habe das Ministerium den Einspruch eingereicht, sagte ein Sprecher der photovoltaik. Vorausgegangen war eine Entscheidung eines Berufungsgerichts über die Photovoltaik-Einspeisetarife, die auf Ablehnung des DECC traf. Daher solle nun der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob eine rückwirkende Kürzung der Regierung der Einspeisetarife zulässig ist. 

Die Regierung in Großbritannien hatte Ende Oktober 2011 angekündigt, die Solarförderung rasch und drastisch kürzen zu wollen. Dazu kündigte sie eine Überprüfung der Photovoltaik-Einspeisetarife an, die bis Weihnachten abgeschlossen sein sollte. Weiter hieß es, dass alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 12. Dezember 2011 registriert würden, rückwirkend eine gekürzte Einspeisevergütung erhalten sollten. Offiziell war geplant, die neuen Tarife erst zum 1. April einzuführen. Dies stieß auf massive Proteste und führte zu einer Klagewelle. Die Richter entschieden in der Folge mehrfach gegen die Pläne des Energieministeriums und wiesen die rückwirkende Kürzungen ab.

Mitte Januar legte die britische Regierung nach diversen Niederlagen vor Gericht dann neue Pläne vor. Demnach kündigte das Energieministerium die Kürzung der Einspeisetarife zum 3. März an. Die rückwirkenden Photovoltaik-Kürzungen zum 12. Dezember werden in den neuen Plänen nicht erwähnt. Die neuen Tarife sollten zwischen 8,5 und 21 Pence pro Kilowattstunde liegen. Dies entspricht umgerechnet etwa 10 bis 25 Cent je Kilowattstunde. Teilweise bedeutet dies Kürzungen um mehr als 50 Prozent gegenüber den bestehenden Tarifen. Dies betrifft vor allem kleine Photovoltaik-Installationen. Die Entscheidung darüber liegt nun bei den Richtern des Obersten Gerichtshofs. (Sandra Enkhardt)

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