Petition gegen Photovoltaik-Kürzungen
11. Februar 2010 | Märkte und Trends, Politik und Gesellschaft, TopnewsWenn genügend Unterschriften zusammen kommen, wird sich der Petitionsausschuss des Bundestages nochmals mit den geplanten Kürzungen bei der Photovoltaik-Förderung befassen müssen. Der Solarenergie-Förderverein erwägt sogar eine Verfassungsklage.
Eine parteiübergreifende Petition gegen die geplanten Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisevergütung hat der Gründer von Top50-Solar Martin Staffhorst eingereicht. Seit Dienstag kann sie online unterschrieben werden. An den ersten beiden Tag haben bereits etwa 1500 Befürworter die Petition „Solarenergie statt Kohle und Atom“ mitgezeichnet. Innerhalb der ersten drei Wochen müssen 50.000 Unterschriften zusammenkommen, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Thema befasst. Die Zeichnungsfrist läuft offiziell bis zum 24. März. Ziel sei es, ein kontinuierliches Wachstum der Solarenergie in Deutschland zu ermöglichen. Zudem solle die Führungsrolle Deutschlands in einer der wichtigsten Zukunftsindustrien gesichert und der weltweite Klimaschutz vorangetrieben werden, begründete Staffhorst seine Petition.
sfv erwägt Verfassungsklage
„Eine zielgerichtete Energiepolitik muss dem Klimaschutz und der Vermeidung weiterer radioaktiver Abfälle erste Priorität einräumen. Die Einführung der heimischen erneuerbaren Energien darf nicht länger mit kurzsichtigen Kostenargumenten gebremst werden“, heißt es beim Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Staffhorst angehört. Der SFV erwägt nach Aussage des Geschäftsführers, Wolf von Fabeck, eine Verfassungsklage gegen die geplanten Photovoltaik-Kürzungen. Es bestünden Zweifel, dass die vom Bundesumweltministerium angekündigte kurzfristige Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom überhaupt verfassungsgemäß sei. Die Klage solle sich aber nicht nur gegen die Kürzungspläne richten, sondern gegen die „ziel- und planlose Energiepolitik“ der Bundesregierung allgemein und das Festhalten an Atom- und Kohlekraftwerken im speziellen, so von Fabeck weiter. Bei der Photovoltaik-Förderung spricht sich der SFV für eine Rückkehr zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2004 aus. Die gesetzlich festgeschriebene Degression dürfe bei der Solarenergie nicht höher als fünf Prozent liegen. Die Anhebung führe zu einem enormen Run auf Photovoltaik-Anlagen vor dem Stichtag, sagt von Fabeck. Unmittelbar danach gebe es jeweils eine große Flaute für die Solarbranche. Dies belegten auch die Zahlen der Bundesnetzagentur, bei der seit 2009 jede neue Photovoltaik-Anlage gemeldet werden muss. (Sandra Enkhardt)
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