Röttgen will EEG reformieren
05. Mai 2011 | Politik und Gesellschaft, TopnewsDer Umweltminister will die Einführung einer optionalen Marktprämie für erneuerbare Energien. Er hat ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgelegt. Darin sind auch umfassende Änderungen bei der Solarförderung enthalten.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) plant eine umfassende Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Er will damit den Ausbau der erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wind und Biomasse stärker forcieren. In einem Eckpunktepapier, das er im Zuge des EEG-Erfahrungsberichts und der EEG-Novelle verfasst hat und das der photovoltaik vorliegt, fordert Röttgen nun die Einführung einer „optionalen Marktprämie“. Aber auch die bisherigen Regelungen – also der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie die Zahlung einer Einspeisevergütung – sollen bestehen bleiben. Die Eckpunkte sollen in ein Energie-Gesetzespaket einfließen. Dieses soll am 6. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden, wie das Bundesumweltministerium bestätigte. Offiziell wollte sich im Ministerium niemand zum Eckpunktepapier äußern.
Die neue Marktprämie soll nach dem Willen des Bundesumweltministers die Anreize für Investitionen in Speicher erhöhen und somit die Integration erneuerbarer Energien erhöhen. Produzenten von Ökostrom sollten damit ihre Einspeisung besser auf den Bedarf abstimmen. So könne eine sichere Energieversorgung in Deutschland weiterhin gewährleistet werden, auch wenn der Anteil erneuerbarer Energien in den kommenden Jahren signifikant steigt. Die Anbieter sollen nach Plänen von Röttgen ihren Ökostrom dann direkt an der Börse verkaufen können. Sie bekämen anschließend die Differenz zwischen durchschnittlichem Börsenpreis und gesetzlich geltender Einspeisevergütung erstattet. Wer seinen Strom also zu einem überdurchschnittlichen Preis – also in Zeiten hoher Nachfrage und knappem Angebot – verkaufen kann, könnte dann noch zusätzlich Geld verdienen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) steht der neuen Marktprämie skeptisch gegenüber. Davon profitierten dann wieder nur eher die großen Unternehmen, so ein Kritikpunkt. Außerdem würde es die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien für die Verbraucher noch erhöhen und dies sei nicht im Sinne der Branche, sagte Sprecher Daniel Kluge auf Anfrage der photovoltaik. Die Prämie setze zudem keine wirksamen Anreize, um die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. So sei maximal zwischen 0,5 und einem Cent pro Kilowattstunde zusätzlich zu verdienen. Die Kosten für Speicher lägen allerdings höher. Eine wirksamere Maßnahme sei, die Nutzung von Speichern oder in den Bau von Kombikraftwerken zu fördern, sagte Kluge weiter. Dies sollte am besten über einen Aufschlag bei der Einspeisevergütung geschehen.
Röttgen fordert außerdem eine „Speicheroffensive“. Dazu solle eine umfassende Strategie, eine „Speicher-Roadmap“ entworfen werden, in der es um den Bedarf, die Technologieentwicklung, Förderstrategien, Rahmenbedingungen und Instrumente gehen soll. Auch die 50,2-Hertz-Problematik bei Photovoltaik-Anlagen hat der Umweltminister berücksichtigt. So sollen Photovoltaik-Anlagen künftig ins Einspeisemanagement aufgenommen werden und wie andere Erneuerbare-Energien-Anlagen bei Netzüberlastung gegen Entschädigungszahlungen abgeregelt werden können. Zu diesem Zweck müssten auch bereits bestehende Photovoltaik-Anlagen nachgerüstet werden. Dies soll aber nur für große Photovoltaik-Anlagen gelten. Über die Verteilung der Kosten für die Nachrüstung ist in dem Papier allerdings nichts enthalten.
Neue Regeln für Solarförderung geplant
Verschiedene Veränderungen plant Röttgen auch bei den Einspeisevergütungen. So soll etwa Offshore-Windenergie noch stärker gefördert werden. Bei der Photovoltaik schlägt der Minister vor, die zubauabhängige Degression beizubehalten und wie in diesem Jahr halbjährlich die Solarförderung zu senken. Außerdem will er die Vergütungsklassen auf drei reduzieren – so soll es verschiedene Tarife für Anlagen bis 30 Kilowatt, zwischen 30 und 500 Kilowatt, sowie über 500 Kilowatt geben. Die Eigenverbrauchsregelung soll auf Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt begrenzt werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen verlangt Röttgen, diese nicht mehr zu fördern, wenn sie in Schutzgebieten der höchsten naturschutzrechtlichen Kategorien entstehen sollen. (Sandra Enkhardt)
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