Seehofer gegen Photovoltaik-Kürzungen
04. März 2010 | Politik und Gesellschaft, Märkte und Trends, TopnewsAus Bayern kommt nun auch Kritik an der geplanten Reduzierung der Solarförderung. Der CSU-Chef kündigte an, alle Hebel in Bewegung setzen zu wollen, um noch Nachbesserungen zu erreichen.
Die bayerische CSU schießt gegen die Pläne der Bundesregierung zur Reduzierung der Photovoltaik-Einspeisevergütung. „Die von der Bundesregierung angestrebte Senkung der Solarförderung um bis zu 16 Prozent ist zu hoch und setzt die falschen Schwerpunkte“, sagte Horst Seehofer, CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident, zur Eröffnung der 62. Internationalen Handwerkermesse in München. „Eine zu abrupte und drastische Kürzung birgt die Gefahr schwerer Marktverwerfungen und bedeutet den Verlust wertvoller Arbeitsplätze in einer hochmodernen Branche.“ Seehofer forderte „mehr Augenmaß“ bei der Absenkung der Solarförderung. Handwerksbetriebe seien von den im Bundeskabinett verabschiedeten Kürzungsplänen besonders betroffen. Zudem seien sie „unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein echtes Problem“, sagte Seehofer weiter. Er kündigte an, dass sein Land alle Hebel in Bewegung setzen werde, um noch eine Änderung zu erreichen. Es sei zudem falsch, den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch zu radikale Einschnitte bei der Vergütung zum Erliegen zu bringen. Diese Kritik Seehofer verwundert, da es ein maßgebliches Anliegen der CSU war, den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen zu unterbinden. Die Union hatte in der Gesetzesvorlage durchgesetzt, dass solche Freiflächenparks künftig keine Förderung mehr erhalten sollen.
Das Bundeskabinett hatte zuvor eine sogenannte Formulierungshilfe von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) am Mittwoch verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass zum 1. Juli die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen zusätzlich um 16 Prozent und für Freiflächensysteme allgemein um 15 Prozent und auf Konversionsflächen um elf Prozent gesenkt werden sollen. Sie wird nun in den Bundestag eingebracht. Der Bundesrat ist formal nicht zustimmungspflichtig, kann aber einen Vermittlungsausschuss einberufen und darüber eventuell noch Änderungen an der Gesetzesvorlage erreichen. (Sandra Enkhardt)
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