SPD scheitert bei Gewerbesteuersplitting für Photovoltaik

03. Dezember 2009 | Politik und Gesellschaft, Märkte und Trends, Topnews

Einen entsprechenden Änderungsantrag hatte die Partei im Umweltausschuss eingebracht. Die schwarz-gelbe Mehrheit lehnte das Ansinnen jedoch ab. Wie bei Windparks sollte es eine Aufteilung der Gewerbesteuer zwischen Standort- und Betreibergemeinden auch bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen geben.

PV-Freiflächenanlage

SPD scheitert bei Versuch, Standortgemeinde einen Anteil der Gewerbesteuereinnahmen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zukommen zu lassen

Die SPD-Bundestagsfraktion ist im Umweltausschuss mit einem Änderungsantrag zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz gescheitert, wonach die Gewerbesteuereinnahmen aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen gerechter aufgeteilt werden sollten. Die Partei wolle eine Splittung zwischen der Gemeinde mit dem Firmensitz und der Standortgemeinde im Verhältnis 30:70 erreichen. Dies sei eine wirksame Maßnahme zur Beschleunigung des Wachstums im Erneuerbaren-Energien-Bereich, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion im Umweltausschuss, Dirk Becker. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Umweltausschuss habe den Änderungsantrag allerdings aus parteitaktischen Gründen abgelehnt. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union gebe es große Bedenken, dass mit einer neuen Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen, sich die Marktsituation der Photovoltaik weiter verbessern könnte. Dies wirke ihrer Kampagne gegen die aus ihrer Sicht bereits überförderten Solarenergie entgegen, so Becker weiter.

BEE-Positionspapier auch für 30:70-Aufteilung

In einem gemeinsamen Positionspapier hatte aus der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) gefordert, eine Veränderung der Gewerbesteuereinnahmen im Photovoltaik-Bereich im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zu beschließen. Die von der Solarwirtschaft unterstützte Formel entspricht genau dem Änderungsantrag der SPD von 30 zu 70. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt daher auch den erneuten Vorstoß der Sozialdemokraten im Umweltausschuss. „Damit sei das Thema wieder auf der Agenda“, heißt es beim Verband. Einen neuen Anlauf, eine Veränderung durchzusetzen, werde es dann voraussichtlich im Zuge eines neuen Jahressteuergesetzes geben.
Bislang erhält die Kommune mit dem Firmensitz des Betreibers die kompletten Einnahmen. Allerdings gibt es vereinzelt Ausnahmeregelungen, in denen auch die Standortgemeinden einen Teil der Steuereinnahmen erhalten. Die bisherige Praxis erweist sich aus Sicht der SPD als hinderlich bei der Ausweisung neuer Vorranggebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. 2008 war auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion eine Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz für Windparks beschlossen wurden. Die Ausweitung dieser Regelung auf Photovoltaik-Großanlagen scheiterte bereits damals am Widerstand der Union. (Sandra Enkhardt)

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