Utz Claassen klagt gegen Solar Millennium
26. Mai 2010 | Politik und Gesellschaft, TopnewsMit einer Feststellungsklage will der ehemalige Vorstandsvorsitzende die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung von einem Gericht feststellen lassen. Zuvor hatte auch Solar Millennium Strafanzeige wegen mutwilliger Rufschädigung und dringendem Verdacht auf Geheimnisverrat gegen Unbekannt erstattet.
Utz Claassen und Solar Millennium haben die Streitigkeiten nach dem überraschenden Rücktritt des ehemaligen EnBW-Chefs als Vorstandschef des Solarunternehmens nicht außergerichtlich klären können. Mit einer Feststellungsklage will Claassen die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung vor zweieinhalb Monaten erstreiten. Der Versuch, den Streit außergerichtlich beizulegen, sei an „unrealistischen Vorstellungen des Aufsichtsrats“ gescheitert, sagte Claassens Anwalt Harald Noack der Nachrichtenagentur dpa. Der Anwalt begründete Claassens Kündigung mit „fundamentalen Auffassungsunterschieden“ in Fragen der Unternehmensführung.
Solar Millennium hatte Ende April seinerseits Strafanzeige wegen mutwilliger Rufschädigung und dringendem Verdacht auf Geheimnisverrat gegen Unbekannt erstattet. Das Unternehmen hatte sich dazu entschlossen, nachdem es mehrfach einschlägige Anfragen von Medienvertretern erhalten habe, denen offenbar bewusst irreführende und rufschädigende Informationen zugespielt worden seien. Seit dem Ausscheiden von Claassen im März seien Unternehmen und Aufsichtsrat wiederholt mit Informationen konfrontiert worden, die nur einem kleinen Kreis von Top-Führungskräften bekannt seien. Aus Sicht des Unternehmens liegt neben einem dringenden Verdacht auf Geheimnisverrat auch grob geschäftsschädigendes Verhalten durch Veröffentlichung unwahrer Behauptungen vor. Alle Dokumente habe Solar Millennium der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth übergeben. Claasen hatte sein Amt als Vorstandschef nach nur 74 Tagen Mitte März niedergelegt. (Sandra Enkhardt)
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