Vermittlungsausschuss einigt sich bei Solarförderung

05. Juli 2010 | Topnews, Politik und Gesellschaft

Die Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung soll nun in zwei Schritten erfolgen - rückwirkend zum 1. Juli sowie zum 1. Oktober. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss noch zustimmen.

Umweltminister Norbert Röttgen beim BEE-Neujahrsempfang

Röttgen hat sich bei der Kürzung der Solarförderung weitgehend durchgesetzt

Am Abend haben sich die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf einen Kompromiss bei der Solarförderung geeinigt. Demnach soll die Absenkung der Einspeisevergütung zeitlich gestaffelt werden, wie der Bundesrat mitteilte. Zum 1. Juli werde die Förderung rückwirkend für Photovoltaik-Dachanlagen um 13 Prozent, für Freiflächenanlagen allgemein um zwölf Prozent und auf Konversionsflächen um acht Prozent reduziert. Zum 1. Oktober soll die Vergütung dann nochmals um jeweils drei Prozent sinken, wie der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat vorsieht.
Das Parlament werde sich voraussichtlich in seiner Sitzung am Donnerstag mit dem Einigungsvorschlag befassen. Der Bundesrat, der den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, formal aber nicht zustimmungspflichtig bei der EEG-Novelle ist, soll sich dann am Freitag mit dem Kompromiss befassen. (Sandra Enkhardt)

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