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Bremse für den Strompreis

Der Mensch ist ein Lebewesen, und als solches, sagen wir mal: dezentral veranlagt. Er ist frei und mobil, unabhängig, bezieht seine Energie aus seiner Umwelt: Sauerstoff, Wärme, Strom und Lebensmittel. Wo er sich auch befindet, ist er faktisch autark, biologisch gesehen.

Thomas Henne kennt sich aus im Metier. Der Mediziner weiß, was seine Patienten gesund macht und was krank. Krank machen Geldsorgen und die zweite Miete, in vielen Haushalten das Budget belastet. Denn in den vergangenen Jahren sind die Kosten für Strom enorm angestiegen.

Auch die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich Strom eigentlich nicht mehr leisten können, steigt stetig. Schon sind Energieversorger dazu übergegangen, säumige Stromkunden zur Vorkasse zu bitten, etwa durch Prepaid-Chipkarten. Andere drehen ihren Kunden bei Außenständen von 100 Euro den Strom gänzlich ab. So etwas geschieht mitten im reichen Deutschland: Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Derzeit liegen die Strompreise für Mieter im Bundesdurchschnitt zwischen 24 und mehr als 30 Cent je Kilowattstunde. Der Grund sind überzogene Gebühren für das veraltete Stromnetz, die unverschämte Umlage zur Förderung der Offshore-Windkraft (die ganz nebenbei die Netzkosten in die Höhe treibt) und die EEG-Umlage, gemeinhin als Sonnensteuer bezeichnet.

Politik und Energiekonzerne halten die Preise hoch

Die sinkenden Beschaffungskosten für Strom an der Leipziger Energiebörse hingegen kommen bei Millionen Mietern überhaupt nicht an. Das wollen die beiden Parteien der großen Koalition nicht, volatile Strompreise oder variable Netzentgelte sind mit ihnen nicht zu machen.

Aber: Das zentralistische Stromnetz ist auf diese Weise nicht zu retten. Da kommt Thomas Henne ins Spiel, mit seinem Projekt in Oldenburg. Dort hat der Mediziner ein 40 Jahre altes Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten (52 bis 69 Quadratmeter) komplett auf Selbstversorgung umgestellt. Was bisher nur für Einfamilienhäuser sinnvoll und machbar schien, kommt nun auch in den Mehrfamilienhäusern der Städte an.

„Eigentlich wollten wir nur die oberste Geschossdecke dämmen und die Gasheizung erneuern“, erinnert sich Thomas Henne. Er präsentierte sein „Henne-Haus“ auf der PV-Tagung Ende September in Düsseldorf, als Musterbeispiel für ein gelungenes Mieterstromprojekt. „Statt des alten Flachdachs haben wir ein geneigtes Dach aufgesetzt, dafür war eine Baugenehmigung erforderlich“, erzählt er. „Auf dieses Schrägdach konnten wir 28,8 Kilowatt Solarmodule von Aleo Solar montieren, mit 15 Grad Neigung, zwei Generatoren nach Ost und West.“

Thomas Henne war der Besitzer der Immobilie, nun ist er auch der Energielieferant für seine Mieter. Der Sonnenstrom wird für die Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung (Sensotherm BTW von Brötje mit 300 Litern Speichervolumen) genutzt und direkt an die Mieter abgegeben. Nur Überschüsse gehen ins Stromnetz. Als Stromspeicher dienen zwei Hauskraftwerke S10 E-12 von E3/DC. Sie sind die Schaltzentrale der elektrischen Ströme, mit je 15 Kilowattstunden Speicherkapazität.

Vom Vermieter zum Energielieferanten

Für den Winter hat Henne zwei Mikro-Blockheizkraftwerke E-Vita 25S (mit Stirlingmotor) von Remeha installiert, die er als Kaskade laufen lässt. Sie stellen ein Kilowatt elektrische und 5,5 Kilowatt thermische Leistung bereit. Für sehr kalte Tage stehen zwei Spitzenlastkessel (Gasbrennwert) zur Verfügung. Der erzeugte Strom der Remeha-Geräte wird über einen Schuko-Stecker direkt ins Hausnetz eingespeist und verbraucht oder über die AC-Seite der Stromspeichersysteme vollautomatisch zwischengespeichert. „Damit verbrauchen wir in der Summe 68,5 Prozent weniger Gas als früher“, rechnet er vor. „Auch der Strombedarf ist deutlich gesunken. Knapp 21.000 Kilowattstunden produzieren wir selbst aus Photovoltaik.“

Insgesamt haben der Umbau und die neue Technik rund 225.000 Euro gekostet. Alle Komponenten wurden von deutschen Fachpartnern geliefert. „Wir haben lediglich einen Bafa-Zuschuss für die Wärmepumpe in Höhe von 2.730 Euro in Anspruch genommen“, sagt Henne. „Heute haben wir einen Energieverbrauch wie ein KfW-40-Haus. Aufgrund der fehlenden Außendämmung sind wir aber kein KfW-40-Haus gemäß den Vorgaben, deshalb kriegen wir dafür auch keine Kredite.“

Intelligente Haustechnik statt Dämmung

Henne weist auf einen wichtigen Umstand hin, der bei den Diskussionen über Mieterstrom oft zu kurz kommt: Normalerweise beginnen die Wohnungsbaugesellschaften eine Modernisierung, indem sie Dämmplatten auf die Fassaden nageln. Schnell kommen Zehntausende Quadratmeter Fläche zusammen, Hunderte oder Tausende Wärmebrücken sind zu isolieren.

Das ist teuer, deshalb schlägt sich die Dämmung oft in stark erhöhten Mieten wieder – erhöht durch den Modernisierungsaufschlag. Dem steht aber in der Regel keine vergleichbare Reduktion der Energiekosten für die Mieter gegenüber, zumal die Wärmekosten im Vergleich zum Strom pro Kilowattstunde deutlich geringer sind. Das bedeutet: Diese Art der Modernisierung straft die Mieter ab, verdrängt sie aus ihrem Wohnquartier an den Rand der Stadt. In vielen deutschen Städten ist das längst Realität: Die energetische Modernisierung treibt die soziale Ausgrenzung und Gentrifizierung voran.

Mieterstrom markiert den umgekehrten Trend. Statt in Dämmung zu investieren, macht sich die Eigenstromerzeugung sofort bei der sogenannten zweiten Miete – den Energiekosten der Mieter – bemerkbar. Auch lässt sich die Dämmung der thermischen Hülle auf ein Minimum reduzieren, beispielsweise auf die Kellerdecke und die oberste Geschossdecke – wie beim Henne-Haus.

Längst keine Geheimwissenschaft mehr

Zur Verteilung des Sonnenstroms und der korrekten Abrechnung setzt Thomas Henne auf intelligente Zähler (Smart Meter) von Discovergy. Sie lassen sich online auslesen, niemand schlappt mehr zum Zählerschrank, um die Werte von Hand aufzunehmen. Installationspartner war die Firma Laudeley Betriebstechnik, die auch das Zählerkonzept entwickelt hat.

Trotz seiner Investitionen erzielt Henne eine Rendite von einem bis zwei Prozent, durch den Stromverkauf an seine Mieter. „Sie sind die Gewinner“, fasst er zusammen. „Auch ich als Vermieter kann profitieren, weil bei der Sanierung noch was auf die Kaltmiete rumkommt. Verlierer sind die Energieversorger.“

Mieterstrom ist machbar und längst keine Geheimwissenschaft mehr. Das sagt auch Harald Will von der Firma Urban Energie. Will hat jahrelang die Solarstrominitiative in München aufgebaut und viele Erfahrungen mit dem städtischen Gebäudebestand gesammelt. „Mieterstrom ist leichter machbar, als viele denken“, meint er. „Davon können die Eigentümer profitieren und die Installateure. Sie haben gute Chancen, eine große Kundengruppe zu erreichen und mittelgroße Photovoltaikanlagen zu verkaufen.“

Harald Will hat für den neuen Leitfaden für Mieterstromprojekte geschrieben, den der BSW-Solar kostenlos zum Download anbietet. Solche Projekte brauchen neben der Photovoltaik vor allem auch größere Stromspeicher, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Und klar dürfte sein, dass viele Eigentümer und Projektierer nicht beim Sommerstrom aus Photovoltaik stehen bleiben.

Ein Damm ist gebrochen

Durch die BHKW und demnächst die Brennstoffzellen kann das Gebäude auch im Winter eigenen Strom erzeugen. Der Damm ist gebrochen: Mit den Mieterstrommodellen beginnt der Rückbau von Netzstrombedarf im großen Stil. Wer kann, wird sich sogar ganz vom Stromnetz abkoppeln. Denn dann entfallen Mehrwertsteuer, Netzentgelte und die Strafsteuer auf den selbst genutzten Sonnenstrom, die Mieter ja bekanntlich in voller Höhe berappen müssen. Thomas Henne denkt schon in diese Richtung: „Beim nächsten Projekt wollen wir vier BHKW kaskadieren“, verrät er.

Rund 200.000 Wohnhäuser in Deutschland entsprechen dem Henne-Haus in Oldenburg. Allein diese Zahl zeigt das Potenzial, das im Mieterstrom steckt. Dr. med. Henne hat die Sache selbst in die Hand genommen, mit einem kundigen Planer und Installateur an seiner Seite.

Generell ist Mieterstrom jedoch ein Geschäft für spezialisierte Dienstleister. Denn der Erfolg liegt vor allem an der Fähigkeit, Kommunikation zu steuern – zwischen Mietern, Vermietern, gegebenenfalls einem Energieversorger und natürlich den Lieferanten und Installateuren der Technik. Mieterstrom basiert auf einer Win-win-Situation für alle beteiligten Parteien.

Viele Wohnungsbaugesellschaften sind damit überfordert. Zudem riskieren sie steuerliche Vorteile, wenn sie neben der Vermietung beispielsweise ins Stromgeschäft einsteigen. Deshalb werden sie solche Projekte an Dienstleister abgeben, Naturstrom oder Polarstern sind dafür bereits Beispiele. Die Dienstleister übernehmen die Kommunikation, die Planung und die Installation der Anlagen sowie die komplette Abrechnung mit den Mietern. In der Regel setzen sich die Stromkosten aus drei Komponenten zusammen: Solarstrom, BHKW-Strom und Netzstrom von einem externen Lieferanten, den der Mieter frei wählt.

Ohne smarte Zähler geht es nicht

Derzeit sind zwei Zählerkonzepte üblich, um Mieterstromprojekte abzurechnen. Das Summenzählermodell basiert auf einem digitalen Summenzähler am Hausanschluss und an der Photovoltaikanlage. Die Mieter verfügen über eigene Zähler, meist analoge Geräte. Besser sind Konzepte mit smarten Zählern, die den Verbrauch des Sonnenstroms bei jedem Mieter genau erfassen. Alle Zähler im System sind digital und aus der Ferne auslesbar. Das kostet natürlich mehr Geld, senkt aber die Kosten für die Ablesung. Deshalb haben die Bundesländer Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen ihre Förderprogramme auf die Zählerkosten ausgerichtet, die bei sehr großen Wohnhäusern mit vielen Wohneinheiten der Knackpunkt sind. Zudem können smarte Zähler den Verbrauch mit Profilen im 15-Minuten-Takt erfassen. Im Vergleich zu herkömmlichen Zählern sind sie zwischen 25 und 50 Euro teurer.

Drei Bundesländer preschen vor

Das neue Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wird die Ausstattung von Solargeneratoren mit smarten Zählern weiter vorantreiben. Auf den ersten Blick steigen dadurch die Kosten, doch mittelfristig machen sie sich bezahlt. Generell werden diese Zähler durch massenhaften Einbau preiswerter, und das ist nur durch Mieterstrom möglich.

Mittlerweile haben schon drei Bundesländer spezielle Förderprogramme für Mieterstromprojekte aufgelegt, meist gepaart mit Zuschüssen für größere Stromspeicher: Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. „Dass inzwischen drei Bundesländer eigene Förderprogramme für Mieterstrom ins Leben gerufen haben, ist ein wichtiges Zeichen für eine politisch gewollte, faire und erneuerbare Energiezukunft“, urteilt Florian Henle, Geschäftsführer von Polarstern aus München. „Noch wichtiger als eine Förderung wäre jedoch eine flächendeckende Forderung nach Mieterstrommodellen bei Neubauten und ihre Befreiung von der EEG-Umlage. Das würde die für die Energiewende so wichtige Investition in die dezentrale Energiezukunft nicht zur Option, sondern zur Pflicht zu machen.“

Bislang tut sich die deutsche Politik schwer mit der Energiewende von unten. Auch die im EEG angekündigte Verordnung für Mieterstrom hängt in den bürokratischen Mühlen des Bundeswirtschaftsministeriums fest. Bei Drucklegung dieses Artikels war noch kein Referentenentwurf verfügbar, obwohl die Verordnung eigentlich zum Januar 2017 in Kraft treten sollte.

Die bürokratischen Mühlen im BMWi

Im Gespräch ist wohl, die unsägliche EEG-Umlage auf selbst erzeugten und vor Ort verbrauchten Sonnenstrom für Mieter zu reduzieren, die bislang noch die volle Umlage zahlen müssen. Doch das sind bislang nur Gerüchte. Fakt ist: Auch mit der vollen Umlage ist Mieterstrom bereits konkurrenzfähig und sägt am langen Arm der Energieversorger. Denn auch in Deutschlands Städten ist der Stromkunde nicht länger der tumbe Goldesel, der das Säckl der Energiekonzerne füllen darf.

Trotz der guten Aussichten: Solarer Mieterstrom ist noch kein Selbstläufer. Im kommenden Jahr stehen Bundestagswahlen an. Im Vorfeld wird mancher Politiker versuchen, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Erst langsam wird den Leuten klar, dass Photovoltaik ein zutiefst demokratisches Projekt ist. Durch Mieterstrom wird die solare Energiewende nun auch in die Städte getragen – endlich.

www.hennehaus.de

Energetische Modernisierung

Neuer Schub durch Mieterstrom

Die Sanierungsquote von unter einem Prozent und die sinkenden Investitionen in energetische Sanierungen bereiten Sorge. Um Sanierungen attraktiver zu machen und unter anderem die Klimaziele der Bundesregierung ansatzweise erreichen zu können, verstärken Bund, Länder und Kommunen seit Jahren ihre Förderprogramme, erhöhen die Fördervolumen und locken mit steuerlichen Abschreibungen.

Trotzdem sind die Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung laut jüngster Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln von 2010 auf 2014 um fast 15 Prozent gesunken. Zu den größten Hürden gehören die hohen Kosten mit in der Folge langen Amortisationszeiten. Auch die gesunkenen Ölpreise verzögern den Heizungstausch, weil sich Neuanschaffungen erst später rechnen.

Neuer Schub ins Sanierungsgeschäft kommt derzeit aus der Energie- und Immobilienwirtschaft: Die Rede ist von Mieterstrom. „Der Vorteil von Mieterstrom besteht darin, dass Immobilienbesitzer mit Mieterstrom Mehreinnahmen erzielen und sich so die Amortisationszeit ihrer Sanierungsinvestition verkürzt beziehungsweise sich ihre Rendite erhöht“, sagt Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers Polarstern. „Zugleich profitieren sie auch nach dem Abschreibungszeitraum von den Mehreinnahmen und haben aufgrund der vielen Schnittstellen von Mieterstrom die Chance, zukunftsweisende Servicedienstleistungen wie zum Beispiel E-Tankstellen oder Dienstleistungen im Zuge von Smart Home und Smart Meter anzubieten.“

Generatoren wie Photovoltaik oder BHKW seien eine ideale Ergänzung neuer Heizkessel, der aktuell häufigsten Sanierungsmaßnahme, berichtet Florian Henle, der mit Polarstern bundesweit Mieterstromprojekte realisiert. „Sie verbessern gleichermaßen die Energie- und die Kosteneffizienz.“ Durch Mieterstrom werden die Energieeffizienzkriterien für Gebäude leichter erfüllt und damit der Zugang zu höheren Förderungen und größeren Sanierungsvorhaben vereinfacht – die sogenannten energetischen Vollmodernisierungen waren in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen.

Die laut Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderte Energieeffizienz kann zwar teilweise auch mit einem neuen Heizkessel oder einem Heizkessel kombiniert mit Dämmmaßnahmen erzielt werden, aber die Kosten hierfür sind gerade im letztgenannten Fall deutlich höher und die Amortisationszeiten deutlich länger als bei der Kombination eines neuen Heizkessels mit Mieterstrom.

Immobilienbesitzer profitieren also von Mieterstrom, sowohl durch die genannten Pachteinnahmen als auch durch den gesteigerten Immobilienwert. Aber auch die Mieter haben finanzielle Vorteile: Ihre Energieausgaben, die aktuell der größte Posten bei den Wohnnebenkosten sind, sinken nachhaltig. Gleichzeitig sind sie unabhängiger von der Energiepreisentwicklung.

Lesen Sie dazu auch den Fachreport auf Seite 30.

Land Hessen

Erste Förderrunde beendet

Das Bundesland Hessen war Vorreiter bei der Förderung von dezentralen Mieterstromprojekten. Das erste Förderprogramm startete im Sommer 2016. Gefördert wird die Installation und Erprobung neuartiger Zähler- und Abrechnungssysteme zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau.

Fördergegenstand sind die Umrüstung des Zählerkonzeptes (Summenzählermodell), die Einführung datenbankbasierter Abrechnungssysteme, sowie die Aufwendungen zur Implementierung und Qualifizierung. Bis zu 1.000 Wohneinheiten sollen zunächst umgestellt werden. Die Förderung wird nur für Gebäude ausgereicht, die mindestens sechs Wohneinheiten haben, bis maximal 100 Wohneinheiten.

Die erste Projektrunde schloss am 30. September, nun werden die Vorhaben bis Jahresende oder 2017 umgesetzt. Über ein voraussichtlich Anfang 2017 stattfindendes weiteres Auswahlverfahren wird rechtzeitig informiert. Alle natürlichen und juristischen Personen sind zur Antragstellung berechtigt. Als juristische Personen gelten unter anderem Wohnbauunternehmen, Hausverwaltungen und Energiedienstleister (Stadtwerke, Contracting-Unternehmen, Energiegenossenschaften).

Ist die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht Eigentümerin oder Eigentümer des zu modernisierenden Wohngebäudes, ist eine Zustimmung der Wohngebäudeeigentümerin oder des Wohngebäudeeigentümers zur Durchführung des Vorhabens nötig.

Der Förderbetrag setzt sich pro Fördervorhaben aus einem pauschalen Sockelbetrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro und einer Förderpauschale in Höhe von 500 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude mit bis zu 30 Wohneinheiten und ab der 31. Wohneinheit 300 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude mit mehr als 30 Wohneinheiten zusammen.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen und von bis zu 40 Prozent bei großen Unternehmen der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Anträge sind vor Beginn des Projektes einzureichen.

www.energieland.hessen.de

Land Thüringen

Förderung für Mieter und Gewerbe

Thüringen hat ein neues Förderprogramm für Solarstromanlagen auf Mietshäusern gestartet. Auch Stromspeicher werden bezuschusst. Das Anfang November in Erfurt vorgestellte Programm Solar Invest zielt darauf ab, die Einführung von Mieterstrommodellen voranzutreiben und den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen.

Neben Investitionen in Mieterstrom werden auch Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeicher bezuschusst, sofern der Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird. Ebenfalls gefördert werden Beratungsleistungen zum Beispiel für Bürgerenergiegenossenschaften, die an Ausschreibungsverfahren in der Photovoltaik teilnehmen möchten.

www.thueringen.de

Land Nordrhein-Westfalen

Zuschüsse für Zähler und Speicher

Ende Oktober hat das bevölkerungsreichste Bundesland endlich das lange angekündigte Förderprogramm für Mieterstrom veröffentlicht. Nordrhein-Westfalen ist das am stärksten verstädterte Bundesland. Das neue Programm für solare Mieterstrommodelle soll dabei helfen, Mieter mit Solarstrom aus der unmittelbaren Nachbarschaft oder vom eigenen Dach zu versorgen. Gefördert werden die Umrüstung des Zählerkonzeptes sowie datenbankbasierte Abrechnungssysteme.

Ein zweites Programm unterstützt die Installation von Solarstromspeichern als Ergänzung größerer bestehender oder neuer Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 30 Kilowatt. Bezuschusst werden 50 Prozent der Ausgaben, die maximale Förderhöhe liegt bei 75.000 Euro pro Speicher.

Lesen Sie dazu das ausführliche Interview auf den folgenden Seiten.