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Reif für die Inseln

Die Solarthermie hat in Zypern eine lange Tradition. Bislang kann kein anderes Land der Europäischen Union bei der installierten solarthermischen Kollektorfläche pro Kopf mit dem kleinen Inselstaat mithalten. Der Ausbau der Photovoltaik dagegen geht noch etwas zögerlich voran. Im europäischen Pro-Kopf-Vergleich der installierten PV-Kapazität braucht sich das Land, das laut Eurobserver im Jahr 2007 an sechster Stelle lag, trotzdem nicht zu verstecken. Denn bei der Förderung der Photovoltaik setzt Zypern auf ein europaweit einzigartiges System, das eine Einspeisevergütung und einen Investitionszuschuss miteinander kombiniert. Das Förderprogramm wurde seit seiner Einführung 2003 zwar immer wieder überarbeitet, an seiner Grundstruktur hat die Regierung jedoch nicht gerüttelt.

Mehrere Förderwege in Zypern

Im Jahr 2009 wird das Programm, das kleinere Anlagen bis 20 Kilowatt fördert, unter leicht geänderten Konditionen fortgesetzt. Anlagenbetreiber, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen – wie unter anderem natürliche Personen, öffentliche Einrichtungen oder Non-Profit-Organisationen –, haben die Wahl zwischen zwei Förderoptionen. Erste Möglichkeit ist die Kombination eines Zuschusses von 55 Prozent auf die Anlagen- und Installationskosten mit einem niedrigen Einspeisetarif von 22,5 Eurocent pro Kilowattstunde. Alternativ können die Betreiber sich auch für die alleinige Inanspruchnahme eines höheren Einspeisetarifs von 38,3 Cent pro Kilowattstunde entscheiden, dann entfällt der Investitionszuschuss.

Für natürliche und juristische Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, besteht im Moment nur eine Fördermöglichkeit. Sie erhalten einen Investitionszuschuss von 20 Prozent, kombiniert mit einem Einspeisetarif von 20,5 Eurocent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung wird für alle Förderberechtigten für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert. Ein Degressionsmechanismus existiert nicht, es steht der Regierung jedoch offen, die Tarife für Neuanlagen unter Berücksichtigung der sinkenden Produktionskosten für Photovoltaikanlagen jährlich abzusenken.

Das bestehende Fördersystem soll noch in diesem Jahr um zwei weitere Aspekte erweitert werden. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sollen ebenfalls die Wahl haben: Investitionszuschuss plus Einspeisetarif von 20,5 Cent oder ein Einspeisetarif von 36 Cent ohne Zuschuss.

Neu wäre auch eine zurzeit diskutierte Einführung einer Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von 21 bis 150 Kilowatt in Höhe von 34 Eurocent pro Kilowattstunde. Diese Tarife sollen zudem für eine verlängerte Laufzeit von insgesamt 20 Jahren gelten. Die vorgesehenen Änderungen wurden bereits von der zypriotischen Regierung angenommen und liegen nun der Europäischen Kommission zur Genehmigung vor. Sobald diese erteilt worden ist, soll das Förderprogramm in der erweiterten Form in Kraft treten.

Net Metering in Malta

Die sonnenverwöhnten maltesischen Inseln wären eigentlich ein prädestinierter Standort für die Stromerzeugung mittels Sonnenenergie. Trotzdem fristet die Photovoltaik in Malta im Moment noch ein Schattendasein. Eine kostendeckende Einspeisevergütung gibt es in dem Inselstaat nicht. Stattdessen setzt man auf ein Net-Metering-System, das nur für Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden kann.

Für dieses System werden PV-Anlagen mit einem Stromzähler verbunden, der sowohl die vom Anlagenbetreiber verbrauchte als auch die in das Netz eingespeiste Strommenge misst. Erzeugte und eingespeiste Elektrizität werden mit dem aus dem Netz bezogenen Strom verrechnet und am Ende des Jahres mit der Stromrechnung abgeglichen. Wird mehr Strom produziert als konsumiert, vergütet der Übertragungsnetzbetreiber Enemalta jede über den Eigenverbrauch hinausgehende Kilowattstunde Strom mit 6,99 Eurocent. Anspruch auf die Vergütung haben private Stromerzeuger, die mit dem Netzbetreiber einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben. Der Netzzugang für Strom aus Photovoltaikanlagen hat vorrangig zu erfolgen, die Netzanschlusskosten muss der Anlagenbetreiber selbst tragen.

Fördersystem überarbeitet

Neben dem Net Metering gibt es in Malta auch die Möglichkeit, Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen in Anspruch zu nehmen. Das Fördersystem wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet, zuletzt Anfang 2009. Während einer Übergangsfrist können Anlagen, die vor dem 15. Februar 2009 installiert wurden, noch bis einschließlich 15. Mai 2009 eine Subventionierung zu den Konditionen des seit 2006 bestehendenVorgängerprogramms bekommen.

Im Rahmen des diesjährigen Programms werden ausschließlich kleine Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 0,5 Kilowatt für den privaten Eigenverbrauch gefördert. Antragsberechtigt für den Zuschuss, der sowohl netzgekoppelte als auch Inselanlagen umfasst, sind volljährige Bewohner der maltesischen Inseln.

Neben Privatpersonen haben auch Organisationen, die keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, Anspruch auf diese staatliche Beihilfe. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro. Förderfähig sind Ausgaben für die Photovoltaikanlage und den Wechselrichter inklusive Mehrwertsteuer, die Installationskosten werden für die Förderung allerdings nicht berücksichtigt. Und: Eine Kofinanzierung durch andere maltesische oder europäische Subventionsprogramme ist nicht zulässig. Um die Qualität der geförderten Photovoltaikanlagen zu sichern, müssen Verkäufer und Händler ihre Firma und jene Anlagenmodelle, die Anspruch auf die Förderung haben sollen, registrieren. Zudem sind sie dazu verpflichtet, eine Mindestgarantie von fünf Jahren auf die verkauften PV-Anlagen zu geben. Diese müssen nach MSA (Malta Standards Authority) EN 61215 oder MSA EN 61646 zertifiziert sein beziehungsweise einem vergleichbaren Standard entsprechen.

Nur wenige profitieren

Problem der Förderung in diesem Jahr: Es werden maximal 200 Interessenten profitieren. Denn die Antragstellung muss grundsätzlich bereits vor dem Kauf der Anlage erfolgen – und war im Jahr 2009 nur bis Ende Februar für den kurzen Zeitraum von zwei Wochen möglich. Über eine Verlängerung der Frist wurde nachgedacht, letztlich aber limitierten die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Fördermaßnahmen. Wer die Förderzusage der Regulierungsbehörde Malta Resources Authority (MRA) erhält, hat vier Monate lang Zeit, die Anlage zu installieren. Sie muss danach mindestens fünf Jahre in Betrieb bleiben. Die Auszahlung der Subvention erfolgt nach vollendeter Installation und Überprüfung durch die MRA in einem Zeitraum von etwa sechs Wochen nach Erhalt der vollständig ausgefüllten Förderunterlagen.

Tatjana Tupy

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