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Erste Zuschüsse

Die Photovoltaik wurde im Vereinigten Königreich über lange Zeit hinweg buchstäblich im Regen stehen gelassen. Bei ersten Marktbelebungsprogrammen in Form von Ausschreibungen für Erneuerbare-Energie-Technologien in den 1990er Jahren ging sie noch vollkommen leer aus. Erst mit der Einführung der Renewables Obligation 2002 wurde eine Fördermöglichkeit geschaffen, die auch PV-Anlagen einbezog. Das Quotensystem, das zunächst die Stromgestehungskosten der Technologien nicht berücksichtigte, war vor allem für Biomasse und Onshore-Windkraft interessant, kaum jedoch für die Photovoltaik.

Stromversorger sind im Rahmen der Renewables Obligation grundsätzlich verpflichtet, ihre Kunden mit einem bestimmten Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien zu beliefern. Die Erfüllung dieser Verpflichtung muss durch die Vorlage sogenannter grüner Zertifkate (ROCs) bei der zuständigen Regulierungsbehörde nachgewiesen werden; die Höhe der Quote steigt jährlich an. Mit einer Novellierung der Renewables Obligation Orders, die Anfang April in Kraft trat, gewinnt das Förderinstrument für die Photovoltaik an Attraktivität. Erstmals wurde eine Differenzierung nach Technologien eingeführt. Für Strom aus PV-Anlagen werden ab sofort zwei grüne Zertifikate pro Megawattstunde ausgegeben. PV-Anlagen befinden sich damit in der Gruppe der Techniken mit dem höchsten Umwandlungsfaktor bei der Zertifikatsvergabe – gemeinsam mit Anlagen zur Elektrizitätsgewinnung aus Wellen- und Gezeitenkraft, Geothermie oder eigens angebauten Energiepflanzen.

Zertifikate oder Ablösesumme

Der Wert der Zertifikate ergibt sich aus dem Handel auf dem freien Zertifikatemarkt. Neben der Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Erwerb von ROCs im Rahmen des Zertifikatshandelssystems besteht für die Stromlieferanten die Möglichkeit, ihrer Quotenpflicht durch Zahlung eines Ablösebetrags (buy out) an die Regulierungsbehörde nachzukommen. Der Ablösebetrag, der de facto dem Höchstpreis für ein Zertifikat gleichkommt, liegt im Zeitraum April 2009 bis März 2010 bei 37,19 Pfund (41,43 Euro). Im Falle der Nichteinhaltung der Quotenverpflichtung werden Strafzahlungen fällig.

Die Umgestaltung des Quotensystems ist nicht der einzige PV-freundliche Akzent, den das Vereinigte Königreich momentan setzt. Für kleine PV-Anlagen ist in dem Land, das lange Zeit zu den vehementesten Gegnern von festen Einspeisetarifen für Strom aus erneuerbaren Energien zählte, die Einführung einer Einspeisevergütung in Vorbereitung. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde im März dieses Jahres durch die Novelle des Energy Act geschaffen. Genauere Informationen zur geplanten Ausgestaltung des Vergütungssystems werden voraussichtlich diesen Sommer bekannt gegeben. Bis April 2010 soll die Einspeisevergütung unter Dach und Fach sein.

Eine weitere Fördermöglichkeit für die PV hält das Low Carbon Buildings Programme bereit. Subventionen für den öffentlichen Sektor und NGOs werden nicht mehr vergeben, Privatpersonen können jedoch noch bis Juni 2010 Investitionszuschüsse beantragen. Anlagen mit mehr als fünf Kilowatt werden mit bis zu 2.000 Pfund (2.226 Euro) je Kilowatt gefördert – die maximale Gesamtförderhöhe liegt allerdings bei 2.500 Pfund (2.782 Euro) oder 50 Prozent der Material-, Installations- und Anschlusskosten, je nachdem, welche Summe niedriger ist.

Tatjana Tupy, Robert Brückmann, Jan-Benjamin Spitzley

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